Otto Graf Lambsdorff
Als am 13. Dezember der EU-Gipfel, der die Annahme der »Verfassung Europas« zum Ziel hatte, am Widerstand Polens und Spaniens scheiterte, war Katastrophenlyrik angesagt. Von »historischen Chancen, die vertan wurden «, war die Rede, ja der gesamte europäische Einigungsprozess sei nun bedroht.
Katastrophenstimmung ist selten ein guter Ratgeber. Es ist Zeit, die Debatte wieder auf ein sachliches Niveau zu bringen. Unterm Strich war das Scheitern des Gipfels vielleicht sogar ein heilsamer Schock, der zum
neuen Nachdenken anregen könnte über die Art wie seit einiger Zeit die Europapolitik betrieben wird.
Zu den wenigen engagierten Europapolitikern, die sich zu einer nüchternen Bestandsaufnahme haben aufraffen können, gehört
»Erweiterungskommissar« Günter Verheugen. Er meinte kürzlich, dass es sowieso ein Fehler gewesen sei, die Verfassungsdiskussion im
Eilverfahren durchzupeitschen, und außerdem sei die EU auch mit den alten Regeln fähig, unter den Bedingungen der neuen Erweiterung
noch eine Weile recht gut zu funktionieren. Gut gesagt – jedenfalls ist es besser als Angela Merkels Diktum, dass man nun »mit Macht« (also nicht mit Argumenten!) die Sache unverändert durchziehen müsse.
Die EU muss debattierfreudiger werden
Damit bietet sich, so meine ich, die Gelegenheit, nachzuholen, was bisher versäumt wurde: eine echte und breit angelegte politische Debatte. So etwas tut in der EU schon lange not. Fast jedes politische Großprojekt auf
europäischer Ebene, das in den letzten Jahren lanciert wurde, litt darunter, dass die Debatte weitgehend tabuisiert wurde. Fast ist man geneigt, so etwas wie Demokratiefurcht in einem Gebilde wahrzunehmen, das eigentlich dringend der Demokratisierung bedürfte. Wichtige europapolitische Grundfragen, sollen, so der Eindruck, grundsätzlich aus
Wahlkämpfen und öffentlichen Diskussionen herausgehalten werden, fast immer ist der überparteiliche Konsens die strikt einzuhaltende Parole. Stets werden diejenigen, die sich nicht an den vorgelieferten Konsens halten möchten, als generelle Gefährdung Europas an sich ausgegrenzt. Hinter vielem, was aus »Brüssel« kommt, scheint so etwas wie die
Grundannahme zu stecken, wenn man irgend etwas dem freien Spiel »da draußen« überließe, wo die Anti-Europa-Agitatoren das Heft fest in der Hand hätten, dann bräche der Vandalensturm aus und Europa zusammen.
Indes, die Gefahr besteht nicht. Die EU ist fest in den Herzen der Bürger verankert. Die Bürger können sich eine Welt ohne EU wahrscheinlich gar nicht mehr vorstellen. Die meisten sind in ihr großgeworden und nehmen
sie schlichtweg als eine Selbstverständlichkeit wahr. Europa muss nicht vor seinen Bürgern geschützt werden. Eher sind die selbsternannten
Beschützer die Gefahr, denn Umfragen zeigen, dass es wohl gerade die Tabuisierungen von Debatten sind, die den Bürger zunehmend misstrauisch machen. Die EU muss also im eigenen Interesse debattierfreudiger werden.
Für Liberale gibt es keine Konsenspolitik als Selbstzweck
Gerade bei Liberalen mutet es seltsam an, dass sie auch Teil dieses Problems sein könnten. Die Liberalen – in der Vergangenheit von
hervorragenden Außenministern repräsentiert – können gar nicht im Verdacht stehen, das europäische Einigungsprojekt und seine
großen Errungenschaften zerstören zu wollen. Gerade sie sollten daher entspannt die offene Diskussion pflegen können.
Zur allgemeinen Überraschung geschah dies aber gerade bei der Diskussion über den von Giscard d’Estaing vorgelegten Konventsentwurf zum Verfassungsvertrag im Vorfeld des EU-Gipfel nicht oder nur hinter
vorgehaltener Hand. Das fest verankerte Verhaltensmuster der sofortigen Einreihung in den allgemeinen Konsens brach sich ohne große Debatte in einer Soforterklärung der FDP-Bundestagsfraktion Bahn, dass man den Entwurf einhellig unterstütze und bloß nicht aufbrechen dürfte.
Es scheint, dass auch für die Liberalen bei der Europapolitik irgendwie andere Gesetze gelten als in anderen Bereichen. Keine Partei hat so sehr die stickige Enge der Konsenspolitik in unserem Lande beklagt, wenn sie zulasten von Freiheit, Dezentralisierung und Flexibilität ging, wie die FDP. Bei der EU-Verfassungsdiskussion hingegen ordnete sie sich spontan diesem Konsens unter. In den Zeiten, da die FDP noch den Außenminister
stellte, mag so etwas noch in parteitaktischer Hinsicht rational begründbar
gewesen sein, weil man so außenpolitische Erfolge für die eigene Partei reklamieren konnte. Sich jetzt aber hinter die Bundesregierung und Außenminister Fischer zu stellen, ist nicht einmal parteitaktisch richtig, geschweige denn sachlich geboten.
Ein Beispiel: Schon unmittelbar nach der Veröffentlichung des Konventsentwurfs machten Experten (unter anderem auch aus der
parteinahen Friedrich-Naumann-Stiftung) darauf aufmerksam, dass im Entwurf die Geldwertstabilität als Ziel nicht genügend verankert sei. Die FDP, die die eigentliche Hüterin der Geldwertstabilität sein müsste, reagierte darauf allenfalls verhalten. Erst als die Bundesbank ihre tiefe Besorgnis ausdrückte und die Außenminister der EU eine Neuformulierung
als notwendig erachteten, hörte man stärkere Töne aus der FDP.
Hier hätten Liberale ein Thema besetzen können! Stattdessen warteten sie ab, bis sich ein Konsens neu bildete, in den man sich dann wieder einordnen konnte.
Vertane Chancen, schlechte Politik: Die FDP muss endlich lernen, dass auch in »Europa « Konsenspolitik nicht angesagt sein sollte.
Gerade Verfassungen brauchen Debatten
Dass der Verfassungsvertragsentwurf der bestmögliche Kompromiss sei, gehörte zu den Standardargumenten, mit denen man ein »Aufschnüren« (die Schlechtmachung des Begriffs »ernsthaft debattieren«) verhindern
wollte.
Nun geht es bei Verfassungen nicht um Kompromisse. Es geht darum – und gerade Liberale sollten dies wissen! – dass politische Macht klar definiert und begrenzt wird. Da ist Eindeutigkeit und eben nicht »von jedem etwas« gefragt. Es ist deshalb ganz besonders wichtig, den Finger auf Schwachstellen zu legen.
Der beste Weg dazu ist die tabufrei geführte öffentliche Debatte. Sie hätte zugleich die Schwäche des bisherigen Diskussionsverlaufs
korrigieren können. Schließlich war der Konvent im Wesentlichen mit Personen aus der EU-Institutionenwelt selbst besetzt, also mit Personen, die an der Begrenzung der eigenen Macht nur begrenztes Interesse hatten. Das alleine hätte schon die Kritik der Liberalen hervorrufen müssen, weil es klassisch liberalen Verfassungsprinzipien widerspricht.
Die frische Luft, die dem Verfassungspaket durch »Aufschnüren« zugeführt worden wäre, hätte da vielleicht gut getan.
Viel war während der Konventsdiskussionen von Analogien zur amerikanischen Verfassungsversammlung in Philadelphia 1787
die Rede. Schon hier hatte man wohl ein wenig hoch gegriffen, fand man doch im Konvent kaum Mitglieder vom Schlage eines George Washington, Benjamin Franklin oder James Madison. Und selbst mit solch einer
Besetzung wäre man immer noch nicht vor Fehlern gefeit. War nicht die unklare Position der US-Verfassungsväter zu den Themen Sklaverei und Einzelstaatsrechten die Ursache des blutigen Bürgerkriegs von 1861-1865? Auch hier zeigt sich, dass Kompromisshudelei in Verfassungsfragen zu grauenvollen Konsequenzen führen kann.
Aber die Analogie zu den amerikanischen Verfassungsvätern ist immerhin insofern lehrreich, als diese doch so weise waren, gerade das »Aufschnüren« nicht verhindern zu wollen. Im Gegenteil: Es tobte in
den einzelnen Staaten eine zweijährige heftige Ratifizierungsdebatte, in deren Verlauf einige der großartigsten Werke der liberalen Verfassungsliteratur entstanden. Es gelang den Verfassungskritikern wie etwa Patrick Henry und George Mason nicht nur das »Aufschnüren«, sondern auch die Einfügung wichtigster Verbesserungen, darunter die
Formulierung der Grundrechte in der »Bill of Rights«.
Was damals nutzte, wird sich auch heute als richtig erweisen. Insofern ist die FDP-Forderung nach einer Volksabstimmung über die Verfassung prinzipiell richtig. Ihre Wirkung kann sie allerdings nur entfalten, wenn
es Zeit- und Gestaltungsräume gibt. Es kann nicht (so der Eindruck, der bisher erweckt wurde) nur um ein bloßes Absegnen gehen. Um die Herzen der Bürger für die Verfassung zu gewinnen, darf man nicht nur abstimmen, sondern muss auch bürgergerecht gestalten.
Der mangelnde Enthusiasmus des Bürgers zum Verfassungsentwurf wird allenthalben beklagt, kann aber nicht ausschließlich durch eine Volksabstimmung beseitigt werden. Was für einen Enthusiasmus soll eigentlich ein Entwurf erwecken, der auf über 230 Seiten mehr oder minder alle bisherigen Vertragsregeln irgendwie neu ordnet und
ergänzt, und von dem allenfalls der erste Teil einer Verfassung überhaupt ähnlich sieht? Wer da Enthusiasmus reklamiert, der lebt bereits im Raumschiff der hohen Politik, das längst außer Sichtweite des Bürgers im luftleeren Raum schwerelos umherschwebt. Eine solche Verfassung kann ihre Kernfunktion – die Machtbegrenzung – nicht wahrnehmen.
Ein echter öffentlicher Diskussionsprozess würde schon schnell diese Grundschwäche bloßlegen und eine grundlegende Verbesserung
ermöglichen. Dann erst macht eine Volksabstimmung Sinn. Man muss den Konventsmitgliedern an dieser Stelle schließlich lobend danken, dass sie (im Gegensatz zu den Politikern in unserem Lande) ihr Werk auch gar nicht »Verfassung» getauft haben. Angemessen und bescheiden ist von einem »Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa« die Rede. Angesichts der Herausforderungen der EU in der näheren Zukunft wäre es auch vermessen, dem jetzigen Stand der Diskussion auch nur den
Anschein der Finalität zu geben, den man mit einem echten modernen Verfassungsbegriff zwangsweise assoziieren muss.
Es handelt sich zweifellos um einen Meilenstein im Verfassungsprozess der EU. Diesem Prozess wurde nun Richtung verliehen. Er wird aber noch auf absehbare Zeit eine hohe Dynamik, wenn nicht gar Volatilität, aufweisen.
Gut, könnte aber besser werden
Insofern ist es also ein Segen, dass nun für die Debatte wieder neue Zeit zur Verfügung steht. Sie sollte samt den sich daraus ergebenden Chancen genutzt werden. Das übliche Verfahren, die Sache ohne Veränderungen so lange durchziehen zu wollen, bis schließlich die Annahme erfolgt, wäre falsch und ist hoffentlich – Polen sei Dank! – per se
zum Scheitern verurteilt.
Die guten und schlechten Seiten des Vertragsentwurfs sollten noch einmal genau ausgelotet werden. Gute Seiten lassen sich dem Ganzen in der Tat abgewinnen.
Zunächst einmal ist es ja generell gut, dass die konstitutionelle Dimension des europäischen Einigungsprozesses nun in den verdienten Mittelpunkt gerückt ist. Das ist schon an sich verdienstvoll. Es ist auch zu goutieren, dass eine klarere Abgrenzung und Verteilung der Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedsländern versucht wurde. Das Austrittsrecht für Mitgliedsländer wurde verankert, was langfristig vielleicht die wirksamste
Waffe gegen Überzentralisierung sein könnte. Die nationalen Parlamente haben stärkere Verteidigungs- und Klagerechte gegen zentralistische Übergriffe bekommen. Alles in allem: Nicht schlecht.
Aber man darf die Augen nicht vor den Problemen verschließen. Es fängt schon bei den Grundwerten an. Hier hatte es schon mit der Grundrechtscharta von Nizza für Liberale durchaus Probleme gegeben. Zu viele positive Anspruchsrechte konnten hier bereits sowohl gegen den Vorrang der Freiheit angeführt als auch zur Aneignung von Kompetenzen durch die EU genutzt werden, wo dies eigentlich vorgesehen war.
Im Vertragsentwurf wird diese Tendenz verstärkt, was somit die EU immer weiter von den Intentionen der »Römischen Verträge« von 1957 wegführt, in deren Mittelpunkt noch die Freiheiten der Bürger standen. Liberale müssen bei der Diskussion peinlichst darauf achten, dass Artikel 2 »Die Werte der Union« so geändert wird, dass wieder die Freiheit vor
der Gleichheit steht.
Auch muss ganz eindeutig das Subsidiaritätsprinzip im Verfassungsentwurf stärker verankert werden. Dazu muss in Artikel 9 der Verfassung festgelegt werden, dass in Bereichen mit geteilter Zuständigkeit die Union nur dann zuständig ist, wenn nur sie die angestrebten Ziele erreichen kann. Das Subsidiaritätsprinzip muss auch in Artikeln 11 (Arten der Zuständigkeit), 13 (Bereiche mit geteilter Zuständigkeit), 14 (Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik), 16 (Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen) und 17 (Flexibilitätsklausel) unmissverständlich verankert werden.
Die Geldwertstabilität ist ein Kernanliegen liberaler Politik. Deshalb muss in Artikel 3 »Die Ziele der Union« die Geldwertstabilität als Ziel der Europäischen Union ergänzt werden. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken muss verlässlich gesichert werden und dürfe nicht durch die in Artikel 18 festgelegte Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit der Organe der Union verwässert werden. Dass der Vertragsentwurf hier Aufweichungen
gegenüber früheren Abmachungen beinhaltet, ist ein Skandal.
Last, but not least: Der Entwurf sieht vor, dass unter Umständen eine eigene Steuer für die EU eingeführt werden kann. Die Faustregel gilt: Eine Steuer, die man einführen kann, wird auch irgendwann eingeführt – selbst
wenn die Hindernisse, die einer Einführung im Wege stehen noch hoch sind (waren sie das nicht auch beim Stabilitätspakt?). Dies kann nur in höheren Belastungen für den Bürger und einer Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips münden! Das hier kein hörbarer Aufschrei aus den Reihen der Steuersenkungspartei FDP zu vernehmen war, gehört zu
den Rätseln der letzten Wochen. Selbstverständlich müssen Liberale dafür kämpfen, dass eine solche Steuer per se konstitutionell ausgeschlossen wird!
Gutes aus schlechten Gründen?
Es gibt also gute Gründe eine echte Verfassungsdiskussion zu führen. Dass der EU-Gipfel ausschließlich an der Frage der quantitativen Machtverhältnisse (Pöstchenschacher) scheiterte, zeigt, dass bei den
politischen Eliten, die heute in der EU das Sagen haben, das konstitutionelle Denken gewisse Merkmale der Verwahrlosung aufzeigt.
Der Forderung der »Blockierer« Spanien und Polen nach einen EU-Kommissar für jedes Land ist im Lichte der bevorstehenden
Erweiterung sicherlich problematisch. Hier dürfte man nur Zugeständnisse machen, wenn absolut sichergestellt ist, dass hier keine Bürokratien geschafft werden, die sich dann selbst neue Tätigkeitsfelder schaffen. Die Quantifizierung der Stimmengewichte in der EU ist eine andere Frage. Man muss schließlich sehen, dass in einer liberalen Demokratie das Majoritätsprinzip nie ungebremst zur Wirkung kommen darf und Minderheitenschutz
garantiert sein muss. Dass viele kleine Länder zurecht Befürchtungen über die nun verstärkt mögliche Übermacht des französisch-deutschen Kartells hegen, ist sachlich begründet. Das skandalöse Aushebeln des Stabilitätspaktes durch Deutschland und Frankreich zeigt dies. Nicht nur bei den Beitrittsländern hört man vermehrt Klagen über die Arroganz der »Großen«. Ihr sollte man nicht institutionell Vorschub leisten. Hier
muss es möglich sein, Einigungen auf dem Boden klarer Verfassungsprinzipien zu erzielen. Vielleicht ein wenig utopisch wäre etwa
ein bi-kamerales Parlament wie in den USA, wo eine Kammer das Mehrheitsprinzip und die andere den gleichen Minderheitsschutz vertritt. Aber es sind ja auch andere Möglichkeiten denkbar.
Keine Frage: Weder die polnische noch die spanische Regierung haben im Namen hehrer Verfassungsprinzipien getan, was sie getan haben. Aber vielleicht haben sie aus schlechten Gründen Gutes getan. Sie haben uns nämlich Zeit zum Nachdenken gegeben.
Das noch lange nicht vollendete Werk der europäischen Verfassungsgebung verdient ein solch langes Nachdenken.
Dr. Otto Graf Lambsdorff, Vorstandsvorsitzender der Friedrich-Naumann-Stiftung, Potsdam
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