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Für ein prinzipielles Verbot der Staatsverschuldung

Das keynesianische Phantom „gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“ aus dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz der Bretton-Woods-Zeit bandbreitenbewehrer Festkurse lässt sich politisch und juristisch noch viel schwerer fassen als der Investitionsbegriff im Grundgesetz. Vor allem mündliche Examensprüfungen von angehenden Ökonomen unterstreichen das immer wieder. Und die Sprachlogiker und Naturwissenschaftler oder auch Währungsexperten wie Professor Willgerodt haben sich über den Text „…nur zulässig zur Abwehr einer Störung“ gewundert: Gemeint war doch offenbar nicht die Abwehr einer Störung des Systems, sondern eine Politik, die geeignet ist, das System nach einem Schock wieder in Richtung eines dynamischen Gleichgewichts zu bewegen.

Die Fachwelt schmunzelt also nun schon im 40. Jahr über die Zauberlehrlinge der Politik, wie sie mit diesem Spielzeugkasten lustvoll hantieren. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fällt spät, weil die Klage von Union und FDP spät kam. Aber die Entscheidung fällt dennoch in eine politisch günstige Zeit:

1. Was die Liberalen als ordnungspolitische Selbstverständlichkeit seit über 50 Jahren predigten - aber eben selber auch nicht immer beherzigten -, ist inzwischen jenseits der Lafontaine-Partei politisches Allgemeingut geworden: Nachhaltigkeit, Langfristorientierung der Politik ist beim Haushalt, in der Ökologie oder beim Freihandel stets die beste Politik – und ehrliche Politik.

Reform des Föderalismus (Neuauflage 2007)
2. Die fachliche und politische Diskussion zur 2. Stufe der Föderalismusreform, der Reform der föderalen Finanzverfassung, hilft auf dem Weg zu soliden Staatsfinanzen. Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat diese Reform der föderalen Finanzverfassung seit 1998 in fünf Manifesten zum vorrangigen Reform-Thema gemacht. Die von Otto Graf Lambsdorff geleitete Föderalismus-Kommission der Stiftung hat die Forderung nach einem grundsätzlichen Verschuldungsverbot 2002 in ihrem 4. Manifest wieder aufgegriffen. Und seit der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition von 2005 hat sich die Föderalismus-Diskussion immer mehr auf die Begrenzung der Staatsverschuldung fokussiert: Inzwischen wetteifern die Parteien um die wirksamste Schuldenbremse.

Als die FDP 1996 im „Karlsruher Entwurf“ und 1997 im neuen Grundsatzprogramm „Wiesbadener Grundsätze – Für die liberale Bürgergesellschaft“ ein prinzipielles Verbot der staatlichen Netto-Neuverschuldung forderte, wurde das von vielen noch belächelt: ganz nett, aber wie soll das politisch durchgesetzt werden? Viele Lächler hatten dabei übersehen, dass es in amerikanischen Bundesstaten und in der Schweiz sehr wohl wirksame Schuldenbremsen gab, dass in den USA ein prinzipielles Verschuldungsverbot sogar auf Bundesebene nur äußerst knapp im Senat die Zweidrittelmehrheit verfehlte, nachdem es im Repräsentantenhaus die Zweidrittelmehrheit weit übertroffen hatte.

Inzwischen ist zur bewährten St. Galler Schuldenbremse für die Ebene von Bundesländern in der Schweiz auch eine bundesstaatliche Schuldenbremse getreten, die nicht kopiert, aber doch kapiert werden sollte: Ein Neustart für eine föderale Finanzverfassung Deutschlands, die Wettbewerbsföderalismus mit der bundesstaatlich gebotenen Solidarität vereint, braucht ein prinzipielles Verbot der Netto-Neuverschuldung. Solidarität – und das heißt hier: wirksame Verfassungsschranken gegen Staatsverschuldung und Steuerlast - muss auch gegenüber künftigen Generationen gelten, die heute noch nicht wählen können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts öffnet dafür dem deutschen Gesetzgeber die Tore weit.

Dr. Horst Werner, Liberales Institut

Mehr zum Thema:

Pressemitteilung des BVerfG zur Entscheidung
Neuauflage 2007 der Föderalismus-Festgabe mit den 5 Föderalismus-Manifesten hier bestellen
"Wiesbadener Grundsätze"
Pressemitteilung „Stratthaus rennt bei der FDP offene Türen ein“ (Ernst Burgbacher MdB) vom 22. Juni 2007

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