Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit - Für ein prinzipielles Verbot der Staatsverschuldung [Druckversion]
Für ein prinzipielles Verbot der Staatsverschuldung
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Klage der damaligen Opposition gegen die rot-grüne Bundesregierung zur Verletzung der Verschuldungsgrenze in Art. 115 GG entschieden. Der Antrag von 293 Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestages (CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktion) gegen den Bundeshaushalt 2004 blieb zwar ohne Erfolg, die Entscheidung setzte dennoch deutliche Signale im Sinne der Antragsteller - die Diskussion um ein grundgesetzliches Neuverschuldungsverbot, wie die FDP es fordert, wird Aufwind bekommen.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Klage der damaligen Opposition gegen die rot-grüne Bundesregierung zur Verletzung der Verschuldungsgrenze in Art. 115 GG entschieden. Der Antrag von 293 Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestages (CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktion) gegen den Bundeshaushalt 2004 blieb zwar ohne Erfolg, die Entscheidung setzte dennoch deutliche Signale im Sinne der Antragsteller - die Diskussion um ein grundgesetzliches Neuverschuldungsverbot, wie die FDP es fordert, wird Aufwind bekommen:
So erging die Entscheidung nur mit fünf zu drei Stimmen – Richter Di Fabio, der im April auf Einladung der Stiftung die 1. Berliner Rede zur Freiheit hielt, wurde in seinem abweichenden Votum besonders deutlich: Dem Bundesgesetzgeber hätte von Verfassungs wegen aufgeben werden müssen, unter Einhaltung einer vom Senat gesetzten Frist den Investitionsbegriff nach allgemeinen Vorgaben zu konkretisieren und ein Konzept zum Abbau des Schuldensockels und zur Vorsorge für absehbare Tragfähigkeitslücken im Bundeshaushalt vorzulegen. Richter Landau kritisierte, dass die Senatsmehrheit jedes Bemühen vermissen lasse, der exzessiven staatlichen Schuldenpolitik durch eine restriktivere Anwendung der haushaltsverfassungsrechtlichen Normen Grenzen zu setzen.
Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler
Und die Senatsmehrheit schrieb der Politik wörtlich ins Stammbuch: „Die staatliche Verschuldungspolitik in der Bundesrepublik hat in den seit der Finanz- und Haushaltsreform 1967/69 vergangenen nahezu vier Jahrzehnten praktisch durchgehend einseitig zur Vermehrung der Schulden beigetragen. Das Regelungskonzept des Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG hat sich als verfassungsrechtliches Instrument rationaler Steuerung und Begrenzung staatlicher Schuldenpolitik in der Realität nicht als wirksam erwiesen. Notwendig ist die Entwicklung von Mechanismen, die für gegebene Verschuldungsspielräume den erforderlichen Ausgleich über mehrere Haushaltsjahre sicherstellen.“
In der Tat: Fast alle Bundesregierungen haben die Bürger bei der Staatsverschuldung vorgeführt und so - in aller Regel aus schlechtesten Gründen – einen Schuldenberg von über 1,5 Billionen Euro aufgetürmt, seit in Art. 115 GG ein keynesianisches Phantom eingeführt wurde: Die Kreditaufnahme dürfe die Ausgaben für Investitionen ausnahmsweise übersteigen „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.“
Wiesbadener Grundsätze der FDP: Verbot der Neuverschuldung im Grundgesetz
So hat sich die FDP in der Einleitung zu ihrem Grundsatzprogramm 1997 eindeutig zu ihrer politischen Mitverantwortung am „Skandal“ der Staatsverschuldung bekannt: “Auch wir haben zu oft mitgemacht bei der Gefälligkeitspolitik. Auch wir haben zu wenig Widerstand geleistet. Wir Liberalen stehen zu unserer Verantwortung für das, was bisher war. Aber wir lassen uns nicht das Recht nehmen, für die Zukunft das Umdenken zu verlangen, das jetzt gefordert ist.“ (S. 9; der Entwurf für diese Passage der Kernsätze von Teil I des FDP-Grundsatzprogramms stammt vom damaligen Generalsekretär Guido Westerwelle).
Oskar Lafontaine dagegen trägt offen und stolz noch simplen Keynesianismus vor, vielleicht auch, weil er Keynes nicht gelesen oder doch zumindest nicht verstanden hat. Das liegt nahe bei Politikern, die noch heute behaupten: „Freiheit durch Sozialismus“ (FAZ vom 9. Juli 2007). Mit offen vorgetragenem Keynesianismus kann man sich immerhin erfolgreich auseinandersetzen. Keynesianismus aber, der für die Rechtfertigung politischer Unwahrheit oder Lüge dienlich ist, war stets eine weitaus größere Gefahr. Denn es war eben nicht nur Kanzler Schröder, der zusätzliche Belastungen künftiger Generationen gleich viermal mit einer angeblichen „Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ rechtfertigte. Die meisten Vorgänger-Regierungen hielten es da ganz ähnlich, und das Parlament folgte ein wenig meckernd. Nach Finanzminister Schäffers „Juliusturm“ mit Haushaltsüberschuss gab es nachhaltige Konsolidierungserfolge nur in den sieben guten Jahren nach Lambsdorffs Wende von 1982/83.
Das keynesianische Phantom „gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“ aus dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz der Bretton-Woods-Zeit bandbreitenbewehrer Festkurse lässt sich politisch und juristisch noch viel schwerer fassen als der Investitionsbegriff im Grundgesetz. Vor allem mündliche Examensprüfungen von angehenden Ökonomen unterstreichen das immer wieder. Und die Sprachlogiker und Naturwissenschaftler oder auch Währungsexperten wie Professor Willgerodt haben sich über den Text „…nur zulässig zur Abwehr einer Störung“ gewundert: Gemeint war doch offenbar nicht die Abwehr einer Störung des Systems, sondern eine Politik, die geeignet ist, das System nach einem Schock wieder in Richtung eines dynamischen Gleichgewichts zu bewegen.
Die Fachwelt schmunzelt also nun schon im 40. Jahr über die Zauberlehrlinge der Politik, wie sie mit diesem Spielzeugkasten lustvoll hantieren. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fällt spät, weil die Klage von Union und FDP spät kam. Aber die Entscheidung fällt dennoch in eine politisch günstige Zeit:
1. Was die Liberalen als ordnungspolitische Selbstverständlichkeit seit über 50 Jahren predigten - aber eben selber auch nicht immer beherzigten -, ist inzwischen jenseits der Lafontaine-Partei politisches Allgemeingut geworden: Nachhaltigkeit, Langfristorientierung der Politik ist beim Haushalt, in der Ökologie oder beim Freihandel stets die beste Politik – und ehrliche Politik.
Reform des Föderalismus (Neuauflage 2007)
2. Die fachliche und politische Diskussion zur 2. Stufe der Föderalismusreform, der Reform der föderalen Finanzverfassung, hilft auf dem Weg zu soliden Staatsfinanzen. Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat diese Reform der föderalen Finanzverfassung seit 1998 in fünf Manifesten zum vorrangigen Reform-Thema gemacht. Die von Otto Graf Lambsdorff geleitete Föderalismus-Kommission der Stiftung hat die Forderung nach einem grundsätzlichen Verschuldungsverbot 2002 in ihrem 4. Manifest wieder aufgegriffen. Und seit der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition von 2005 hat sich die Föderalismus-Diskussion immer mehr auf die Begrenzung der Staatsverschuldung fokussiert: Inzwischen wetteifern die Parteien um die wirksamste Schuldenbremse.
Als die FDP 1996 im „Karlsruher Entwurf“ und 1997 im neuen Grundsatzprogramm „Wiesbadener Grundsätze – Für die liberale Bürgergesellschaft“ ein prinzipielles Verbot der staatlichen Netto-Neuverschuldung forderte, wurde das von vielen noch belächelt: ganz nett, aber wie soll das politisch durchgesetzt werden? Viele Lächler hatten dabei übersehen, dass es in amerikanischen Bundesstaten und in der Schweiz sehr wohl wirksame Schuldenbremsen gab, dass in den USA ein prinzipielles Verschuldungsverbot sogar auf Bundesebene nur äußerst knapp im Senat die Zweidrittelmehrheit verfehlte, nachdem es im Repräsentantenhaus die Zweidrittelmehrheit weit übertroffen hatte.
Inzwischen ist zur bewährten St. Galler Schuldenbremse für die Ebene von Bundesländern in der Schweiz auch eine bundesstaatliche Schuldenbremse getreten, die nicht kopiert, aber doch kapiert werden sollte: Ein Neustart für eine föderale Finanzverfassung Deutschlands, die Wettbewerbsföderalismus mit der bundesstaatlich gebotenen Solidarität vereint, braucht ein prinzipielles Verbot der Netto-Neuverschuldung. Solidarität – und das heißt hier: wirksame Verfassungsschranken gegen Staatsverschuldung und Steuerlast - muss auch gegenüber künftigen Generationen gelten, die heute noch nicht wählen können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts öffnet dafür dem deutschen Gesetzgeber die Tore weit.