Für ein prinzipielles Verbot der Staatsverschuldung
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| Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe |
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Klage der damaligen Opposition gegen die rot-grüne Bundesregierung zur Verletzung der Verschuldungsgrenze in Art. 115 GG entschieden. Der Antrag von 293 Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestages (CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktion) gegen den Bundeshaushalt 2004 blieb zwar ohne Erfolg, die Entscheidung setzte dennoch deutliche Signale im Sinne der Antragsteller - die Diskussion um ein grundgesetzliches Neuverschuldungsverbot, wie die FDP es fordert, wird Aufwind bekommen:
So erging die Entscheidung nur mit fünf zu drei Stimmen – Richter Di Fabio, der im April auf Einladung der Stiftung die 1. Berliner Rede zur Freiheit hielt, wurde in seinem abweichenden Votum besonders deutlich: Dem Bundesgesetzgeber hätte von Verfassungs wegen aufgeben werden müssen, unter Einhaltung einer vom Senat gesetzten Frist den Investitionsbegriff nach allgemeinen Vorgaben zu konkretisieren und ein Konzept zum Abbau des Schuldensockels und zur Vorsorge für absehbare Tragfähigkeitslücken im Bundeshaushalt vorzulegen. Richter Landau kritisierte, dass die Senatsmehrheit jedes Bemühen vermissen lasse, der exzessiven staatlichen Schuldenpolitik durch eine restriktivere Anwendung der haushaltsverfassungsrechtlichen Normen Grenzen zu setzen.
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| Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler |
Und die Senatsmehrheit schrieb der Politik wörtlich ins Stammbuch: „Die staatliche Verschuldungspolitik in der Bundesrepublik hat in den seit der Finanz- und Haushaltsreform 1967/69 vergangenen nahezu vier Jahrzehnten praktisch durchgehend einseitig zur Vermehrung der Schulden beigetragen. Das Regelungskonzept des Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG hat sich als verfassungsrechtliches Instrument rationaler Steuerung und Begrenzung staatlicher Schuldenpolitik in der Realität nicht als wirksam erwiesen. Notwendig ist die Entwicklung von Mechanismen, die für gegebene Verschuldungsspielräume den erforderlichen Ausgleich über mehrere Haushaltsjahre sicherstellen.“
In der Tat: Fast alle Bundesregierungen haben die Bürger bei der Staatsverschuldung vorgeführt und so - in aller Regel aus schlechtesten Gründen – einen Schuldenberg von über 1,5 Billionen Euro aufgetürmt, seit in Art. 115 GG ein keynesianisches Phantom eingeführt wurde: Die Kreditaufnahme dürfe die Ausgaben für Investitionen ausnahmsweise übersteigen „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.“
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| Wiesbadener Grundsätze der FDP: Verbot der Neuverschuldung im Grundgesetz |
So hat sich die FDP in der Einleitung zu ihrem Grundsatzprogramm 1997 eindeutig zu ihrer politischen Mitverantwortung am „Skandal“ der Staatsverschuldung bekannt: “Auch wir haben zu oft mitgemacht bei der Gefälligkeitspolitik. Auch wir haben zu wenig Widerstand geleistet. Wir Liberalen stehen zu unserer Verantwortung für das, was bisher war. Aber wir lassen uns nicht das Recht nehmen, für die Zukunft das Umdenken zu verlangen, das jetzt gefordert ist.“ (S. 9; der Entwurf für diese Passage der Kernsätze von Teil I des FDP-Grundsatzprogramms stammt vom damaligen Generalsekretär Guido Westerwelle).
Oskar Lafontaine dagegen trägt offen und stolz noch simplen Keynesianismus vor, vielleicht auch, weil er Keynes nicht gelesen oder doch zumindest nicht verstanden hat. Das liegt nahe bei Politikern, die noch heute behaupten:
„Freiheit durch Sozialismus“ (FAZ vom 9. Juli 2007). Mit offen vorgetragenem Keynesianismus kann man sich immerhin erfolgreich auseinandersetzen. Keynesianismus aber, der für die Rechtfertigung politischer Unwahrheit oder Lüge dienlich ist, war stets eine weitaus größere Gefahr. Denn es war eben nicht nur Kanzler Schröder, der zusätzliche Belastungen künftiger Generationen gleich viermal mit einer angeblichen „Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ rechtfertigte. Die meisten Vorgänger-Regierungen hielten es da ganz ähnlich, und das Parlament folgte ein wenig meckernd. Nach Finanzminister Schäffers „Juliusturm“ mit Haushaltsüberschuss gab es nachhaltige Konsolidierungserfolge nur in den sieben guten Jahren nach Lambsdorffs Wende von 1982/83.