Benutzungsbedingungen für die Ausleihe von audiovisuellen Medien>
Wichtige rechtliche Informationen für die Nutzer >
Erklärung >
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Benutzungsbedingungen für die Ausleihe von audiovisuellen Medien>
| 1. | Fotos, Plakate, Tonträger, Filme und Videos werden nicht im Original ausgeliehen. |
| 2. | Vor jeder Veröffentlichung der Vorlagen ist die Genehmigung des Archiv des Liberalismus (AdL) einzuholen. |
| 3. | Bei Veröffentlichungen von Materialien aus dem Archiv des Liberalismus ist die Quelle "Friedrich-Naumann-Stiftung, Archiv des Liberalismus" anzugeben. |
| 4. | Die Verwendung von Archivgut des AdL bei Erst-Ausstrahlungen von Sendungen durch Film-, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie durch von diesen mit einer Produktion beauftragten freiberuflich arbeitenden Regisseuren und Journalisten ist schriftlich anzukündigen. |
| 5. | Der Entleiher verpflichtet sich zur Abgabe eines Belegs. |
| 6. | Für Schäden am Material oder den Verlust des Materials haftet der Entleiher. |
| 7. | Zur Ermittlung der Veröffentlichungsgebühren sind vom Entleiher genaue Angaben über die Länge (in Metern oder Minuten) bzw. Menge des verwendeten Materials zu machen. |
| 8. | Bearbeitungen am Inhalt bzw. Änderungen im Kontext dürfen nicht vorgenommen, Aufzeichnungen nicht im sinnentstellenden Zusammenhang wiedergegeben werden. |
| 9. | Für Materialien, bei denen die Nutzungsrechte nicht beim Archiv des Liberalismus liegen, werden keine Veröffentlichungsgebühren erhoben. |
| 10. | Die Rechte zur Veröffentlichung von Materialien aus dem AdL gelten einmalig. |
| 11. | Die Materialien aus dem AdL dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet und nicht archiviert werden, die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei digitaler Nutzung verpflichtet sich der Nutzer, die Datei und den Datenträger nach vertragsmäßiger einfacher Nutzung sofort zu löschen |
| 12. | Eine geplante Zweitverwertung von Materialien aus dem AdL ist dem Archiv des Liberalismus anzuzeigen. |
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Wichtige rechtliche Informationen für die Nutzer>
Das Archiv des Liberalismus (AdL) stellt den Nutzern Film- und Tonmaterial zur Verfügung, das in der Regel den Vorschriften des Urheber- und Persönlichkeitsrechtes untersteht. So können die Hersteller der Film- und Tonaufnahmen, die Regisseure sowie die in Film und/oder Ton aufgenommenen Personen noch über entsprechende Urheber-, Leistungsschutz- und/oder Bild-/Ton-Rechte verfügen.
Das AdL ist lediglich Archivar des Film-/Ton-Materials und verfügt nicht in jedem Fall über die für eine öffentliche und/oder gewerbliche Nutzung des Materials erforderlichen Nutzungsrechte. Das AdL hat im einzelnen auch nicht etwaige Rechte und Rechteinhaber recherchiert bzw. vorhandene Angaben überprüft. Angesichts der historischen Natur des Materials wäre dies mit einem unverhältnismässigen zeitlichen und kostenintensiven Aufwand verbunden, den das AdL nicht leisten kann.
Aus diesen Gründen kann das AdL an dem Material keine gesonderten Nutzungsrechte einräumen, es sei denn solche liegen eindeutig beim AdL bzw. der FDP. Den Nutzern stehen allein solche Nutzungsmöglichkeiten zu, die das Urheber- und Persönlichkeitsrecht ohne Zustimmung der Berechtigten zuläßt, sei es durch die gesetzlich erlaubten Arten der Nutzung oder Ablauf entsprechender Schutzfristen. Dies hat der Nutzer im einzelnen selbst zu prüfen.
Bei einer zustimmungspflichtigen Verwendung hat allein der Nutzer die entsprechenden Rechte zu recherchieren und von dem/den Berechtigten einzuholen. In jedem Fall trägt er hierfür die alleinige Verantwortung.
Bei einer Recherche kann das AdL nur sehr begrenzt Hilfestellung geben und allein solche Informationen erteilen, die dem AdL unmittelbar vorliegen.
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Erklärung>
Der Entleiher verpflichtet sich durch Unterschrift:
- Vor jeder Veröffentlichung von entliehenen Materialien aus dem Archiv des Liberalismus (AdL) die Erlaubnis des AdL einzuholen.
- Die Quelle des veröffentlichten Materials „Friedrich-Naumann-Stiftung, Archiv des Liberalismus“ zu nennen.
- Copyrightfragen selbst zu klären und eine Veröffentlichung oder Präsentation nicht ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Copyrightinhaber vorzunehmen.
- Die Verwendung von Archivgut des AdL bei Erst-Ausstrahlungen von Sendungen durch Film-, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie durch von diesen mit einer Produktion beauftragten freiberuflich arbeitenden Regisseuren und Journalisten schriftlich anzukündigen.
- Dem Archiv des Liberalismus genaue Angaben über die Menge bzw. Länge (in Metern oder Minuten) des verwendeten Materials zu machen.
- Keine Bearbeitungen am Inhalt bzw. Änderungen im Kontext vorzunehmen, Aufzeichnungen nicht im sinnentstellenden Zusammenhang wiederzugeben.
- Als Verwendungsnachweis einen Beleg an das Archiv des Liberalismus zu liefern.
- Die Materialien nur für den angegebenen Zweck zu verwenden, sie nicht zu archivieren und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Geplante Zweitverwertungen anzuzeigen.
Die Preisliste des Archivs des Liberalismus vom 24.06.2008 ist bekannt und wird mit Unterschrift anerkannt.
Die Verwendung von Materialien aus dem Archiv des Liberalismus ist erst nach Eingang der unterschriebenen Er-klärung gestattet.
Abweichungen von den vorgenannten Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch das Archiv des Liberalismus. Geschäftsbedingungen des Benutzers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
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