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» Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Themenschwerpunkte 2008-2011

2. Themenschwerpunkt

Freiheit und Bürgergesellschaft/ Zivilgesellschaft


1. Inhalt und Begründung

Das Engagement der Menschen ist die Grundlage der freien Bürgergesellschaft. Sie braucht mehr persönliche Freiheit für die Bürger und weniger Staat, Bürokratie und lähmende Reglementierung in den Gemeinden. Überzogene Reglungs- und Aufsichtsgefüge, falsche Prioritätensetzung, stecken gebliebene oder halbherzig begonnene Reformansätze und Infrastrukturmängel führen dazu, dass die vorhandenen bürgerschaftlichen Kräfte sich oft noch nicht voll entfalten können.

Daher hat die Stiftung schon immer einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Fortentwicklung der Bürgergesellschaft in der Kommune gelegt. Durch die Übertragung und Weiterführung der bislang entwickelten Grundsätze und Politik-Konzepte auf den neuen Themenschwerpunkt werden der Bildungsauftrag der Stiftung, die Angebote der Stiftung im Inland und die wichtigen kommunalpolitischen Initiativen aus der Internationalen Arbeit gestärkt.

Jedoch müssen nun zusätzlich neue Veranstaltungsformate entwickelt werden, um die notwendige thematische Zuspitzung auf Freiheitsthemen (Wettbewerb, Entstaatlichung, Bürokratieabbau, Privatisierung etc.) voranzutreiben und deren konkrete Umsetzung in den Kommunen sicherzustellen.

Die freiheitlichen Grundlagen einer Bürgergesellschaft können am besten auf der kommunalen Ebenem lebendig vermittelt werden. In den Gemeinden werden für den Bürger nicht nur die Auswirkungen von politischen Entscheidungen besonders anschaulich, sondern auch die Chancen, die sich durch eine aktive Teilnahme an der Gestaltung seines eigenen Lebenskreises ergeben.


2. Freiheitsbotschaft

a) Mehr Freiheit und Verantwortung durch konsequente Privatisierung und Entfachung von Wettbewerb in den Gemeinden. Alle staatlichen Aufgaben müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Der staatliche Sektor muss endlich auf seine Kernaufgaben reduziert werden und durch die Abgabe von Aufgaben echten Wettbewerb zulassen.

b) Stärkung der Bürgergesellschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung. Die Bürger und Unternehmen haben einen Anspruch auf eine moderne, effiziente und kundenorientierte Kommunalverwaltung.

c) Im Mittelpunkt einer freiheitlichen Bürgergesellschaft muss der aktive Bürger stehen. Die Bürgergesellschaft lebt von dem Engagement aller bürgerschaftlichen Kräfte, die sich vor allem durch ihre aktive Teilhabe, Selbstorganisation und Mitgestaltung (z.B. Übernahme eines Ehrenamtes, Mäzenatentum, nachbarschaftliches, karitatives oder projektorientiertes Engagement) in die Kommune einbringen.

d) Ein freiheitlicher Anstoß zu mehr Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement ist dringend nötig! Eine innovative, liberale Politik in der Kommune kann zu einem Praxisfeld einer neuen Bürgerkultur in der Bürgergesellschaft entwickelt werden, bei der Freiheit und Verantwortung Vorrang gegenüber den Ausprägungen des Bevormundungsstaates haben.


3. Praktikabilität / Umsetzbarkeit im In- und Ausland

Programmatische Ziele des Themenschwerpunktes sollen konsequente Privatisierung, Entfachung des Wettbewerbes, Bürokratieabbau und Deregulierung sein, weil der Bevormundungsstaat deutlich zurückgedrängt werden muss, damit die Bürgergesellschaft ihre Wirkung erzielen kann.

Daraus ergeben sich dann folgende Inhalte, zu denen in dieser Dekade, programmatische Aussagen und Politik-Konzepte entwickelt und Veranstaltungsformate umgesetzt werden sollen:

- Privatisierung (Abgabe von Einrichtungen an privatwirtschaftliche Akteure oder Freie Träger, Kooperation im Rahmen von Public Privat Partnership)
- Bürokratieabbau (Verwaltungsreform, Kosten-Leitungs-Rechung/ Benchmarking, Umsetzung der demographischen Entwicklung in den Kommunen, E-Government)
- Bürgergesellschaft/ Bürgerbeteiligung (direkte Demokratie, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Bürgerhaushalte)
- Rahmenbedingungen

Die thematische Zuspitzung auf die neuen Freiheitsthemen soll zuerst über die klassischen, bewährten Bildungs- und Veranstaltungsformate der Stiftung im Inland erfolgen. Dabei sollen weiterhin die Bürger angesprochen werden, die sich politisch interessieren und sich in Parlamenten oder Verbänden engagieren.

Auch sollte durch die Stiftung geprüft werden, ob der Themenschwerpunkt „Freiheit und Verantwortung in der Bürgergesellschaft“ sich eignen könnte, in einigen gut vorbereiteten Veranstaltungen politisch aktive Bürger aus dem In- und Ausland zu einem Austausch über die Umsetzung der Bürgergesellschaft in der Kommune einzuladen.

Die Stiftung wird sich nicht darauf beschränken, schon engagierte Kommunalpolitiker anzusprechen, sondern vielmehr um die aktiven Bürger werben. Sie sind die Träger der freiheitlichen Bürgergesellschaft. Ihr Engagement beschränkt sich nicht auf eine Beteiligung an Planungsprozessen und parlamentarischen Entscheidungen. Es soll sich vielmehr auch auf Aufgaben erstrecken, die bisher der öffentlichen Verwaltung vorbehalten waren.

Die Stiftung setzt bei ihrem freiheitlichen Anstoß zu mehr Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement nicht nur auf klassischen Veranstaltungsformen, sondern wählt bewusst einen aktionsorientierten Ansatz! Dazu soll ein Modellversuch mit „Leuchtturmcharakter“ gestartet werden. So könnten in „Projektwerkstätten“ vor Ort in drei oder vier Kommunen Veranstaltungen/ Seminare organisiert werden, in denen die Stiftung interessierte Bürger nicht nur einmalig durch Informationsweitergabe und Fertigkeitsschulung unterstützt, sondern hilft, die Rahmenbedingungen zu schaffen, innerhalb derer sich diese „Aktivbürger“ entfalten können.


4. Politische Relevanz

Die Idee der Freiheit ist gefährdet, denn durch die Gewöhnung an den bevormundenden Wohlfahrtsstaat und eine Geringschätzung einer freiheitlichen Bürgergesellschaft sinken die Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben. Es drohen die Entmündigung der Mündigen durch die kollektive Bevormundung, weniger Entfaltungsmöglichkeiten auf eingeschränkten Märkten, weniger Teilhabe am demokratischen Gemeinwesen.

Der Bürokratie- und Bevormundungsstaat kostet nicht nur zuviel Geld, er kassiert auch zuviel Freiheit. Er nimmt zuviel und er gibt zu wenig. Durch seine viele Vorschriften wird jegliche Eigeninitiative erstickt. So erfahren die Bürger nicht mehr, dass es sich lohnt, füreinander einzustehen.

Entscheidend ist aber gerade der verantwortliche Bürger, nicht der bevormundete und betreute Untertan. Daher muss die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Bürgergesellschaft wieder zum Credo einer freiheitlichen Politik werden. Dazu ist jetzt ein freiheitlicher Anstoß zu mehr Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement dringend nötig!

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