Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit - Themenschwerpunkte 2008-2011 [Druckversion]
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Themenschwerpunkte 2008-2011
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| Theodor Heuss |
Die äußere Freiheit der Vielen beruht auf der inneren Freiheit des Einzelnen.
Theodor Heuss
Präambel
Das Engagement für die Freiheit in Deutschland und der Welt ist eine Aufgabe, die Augenmaß braucht. Konzentration auf das Wesentliche tut not.
Aus diesem Grund legt die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit für ihre Arbeit lang-fristig angelegte Themenschwerpunkte fest, deren Inhalt mindestens 50% aller Bildungs- und Beratungsmaßnahmen der Stiftung ausmachen soll. Leitwert ist dabei die Freiheit als höchster Wert, Garant von Menschenwürde, Basis für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt.
Themenschwerpunkt Eigentümer-Gesellschaft und Freiheit will motivieren zu breit und selbst bestimmten Formen von Eigentums- und Vermögensbildung. Einfachsteuer muss den Hochsteuerstaat ersetzen. Erarbeitetes Geld ist in den Taschen der Bürger am besten aufgehoben. Nur wer über Eigentum verfügt, ist wirklich in seinem Handeln unabhängig, kann erfolgreich auch im härter werdenden globalen Wettbewerb bestehen, unternehmerisch-innovativ handeln. Das belegen viele Beispiele vergleichbarer EU-und OECD-Länder. Abhängigkeit vom Sozial-Transferstaat darf nicht zum modernen Lebensstil werden - sonst verlöre die liberale Demokratie ihre soziale Basis. Gleichzeitig ist in den ärmsten Ländern der Erde Schaffung und Garantie von echten Eigentumsrechten Priorität liberaler Entwicklungspolitik. Ohne gesicherte Eigentumsrechte können die Menschen nie in den Genuss der Vorteile einer Marktwirtschaft kommen.
Themenschwerpunkt Zivilgesellschaft und Freiheit stärkt Bürgerengagement - unter anderem im Ehrenamt - als Herzblut der Demokratie. Soviel Staat wie nötig, so wenig wie möglich. Das bedeutet konsequenten Bürokratieabbau auf allen staatlichen Ebenen, Umkehr der Beweislast, dass nach Ende einer Legislaturperiode noch bestehende Amtsvorschriften erforderlich - und nicht durch Privatisierung überflüssig. Mehr Wettbewerb - auch unter Gemeinwohlauflagen - ist vor allem in Kommunen überfällig. Beamtete Dienstleistungen sind auf Kernaufgaben des Staates zu beschränken.
Themenschwerpunkt Rechtstaat und Freiheit ist seit Jahrhunderten Markenzeichen aller Freiheitsfreunde weltweit. Bedeutendere Freiheitsthemen als die Bekämpfung des Unrechts, des Terrors, des Widerstands gegen unmenschliche Diktaturen, der Verhinderung menschenunwürdiger Zustände gibt es nicht. Ständiges Erinnern an deutsche Diktaturzeiten und Einfordern von Sensibilität gegenüber Opfer-Schicksalen ist für den freiheitlichen Rechtsstaat selbstverständlich. Schutz der Privatsphäre des Bürgers und seiner Freiheitschancen muss Priorität staatlichen Handelns bleiben.
Ziel liberaler Politik ist es: alle Bürger können ihr Zusammenleben in einer offenen Gesellschaft, der Bürgergesellschaft, frei gestalten. Ohne Freiheit können andere menschliche Werte nicht verwirklicht werden. Jeder Mensch braucht Freiheit um eigene Anlagen und Fähigkeiten entfalten und verwirklichen zu können. Ohne Freiheit ermüdet der menschliche Geist, verfällt Kreativität in Kultur und Wissenschaften, stagniert die Wirtschaft. „Geistiges Leben braucht Freiheit wie der Körper die Luft zum Atmen“, heißt es in den Politischen Grundsätzen unserer Stiftung. Diesem Auftrag werden die Stiftung und alle ihre Mitarbeiter mit den Themenschwerpunkten für 2008-2011 gerecht.
1. Themenschwerpunkt
Freiheit und Eigentum
1. Inhalt und Begründung
Das Recht auf Eigentum ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Freiheit des Einzelnen. Liberale haben sich immer dafür eingesetzt, dass das Recht auf Eigentum universell für alle gilt, und nicht nur wenigen Privilegierten zugute kommen darf. Wo Eigentumsrechte nicht gewährleistet werden, sind Menschen willkürlicher Macht und Abhängigkeit ausgesetzt. Eigentum ist zudem eine Garantie für eine stabile liberale Bürgergesellschaft, die ihre Stärke aus der Unabhängigkeit des Bürgers und seinem langfristigen Interesse an einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung bezieht.
a) In Deutschland steigt die Zahl derer, die vollständig oder teilweise von staatlichen Transfers und Renten leben. In einigen Bundesländern stellen sie bereits die Bevölkerungsmehrheit. Der demographische Trend zur Überalterung unserer Gesellschaft wird die sich daraus ergebenden Probleme noch verschärfen. Sowohl die Grundeigentumsquote als auch die Selbständigkeitsquote liegen unter denen vergleichbarer Länder. Immer weniger Menschen leben ausschließlich von ihrer Erwerbsarbeit, die eine Voraussetzung für persönliche Autonomie und Eigentumsbildung ist.
Schon jetzt zeigt sich, dass eine langfristig angelegte Ordnungspolitik, eine nachhaltige Reform der Sozialsysteme und eine Produktivität fördernde Steuer- und Finanzpolitik strukturell mehrheitsunfähig geworden sind. In einer „Rentenempfängergesellschaft“ überwiegt notwendig das Kurzfristdenken in der Politik und eine kaum mehr zu erfüllende Erwartungshaltung gegenüber dem Staat. Außerdem treiben Neiddiskussionen den Umverteilungsstaat immer weiter voran. Auf die Dauer wird dies zunächst die Marktwirtschaft, aber langfristig die liberale demokratische Ordnung unseres Landes unterminieren.
Inhalt des Themenschwerpunktes soll die „Eigentümergesellschaft“ sein, in der Eigentum breit gestreut als Grundlage von Freiheit und als soziale Basis der Bürgergesellschaft seine umfassende Wirkung entfalten kann. Eigentümer verfügen über besonderes Potential, sich eigenverantwortlich für soziale, kulturelle und viele andere Ziele zu engagieren. Der Staat muss hier die richtigen Anreize setzen. Privates Eigentum schafft gleichzeitig die Möglichkeit und die Verpflichtung, Vorsorge für Alter und verschiedene Lebensrisiken zu treffen.
Zu den im Einzelnen angestrebten Inhalten dieses Themenschwerpunktes gehören:
- die Stärkung der Grund- und Wohneigentumsquote und die steuerliche Entlastung von Wohneigentum
- die Stärkung von Vermögensbildung
- marktwirtschaftliche Ansätze zur Förderung von Beteiligungskapital
- die Beseitigung von Hindernissen zur unternehmerischen Selbständigkeit
- neue Wege in der Privatisierungspolitik, die auf eine breite Streuung von Eigentum abzielen (etwa bei der Privatisierung öffentlicher Wohnungsgesellschaften)
- die Reform von Sozialsystemen, die Anreize setzen, dass Abhängigkeit vom Wohlfahrtsstaat zum „Lebensstil“ wird
- das Ende des „Hochsteuerstaats“
Darüber hinaus kann die nutzbringende Wirkung von gesicherten Eigentumsrechten bei Naturschutz, Umweltschutz, Urheberrechten und anderen politischen Fragen thematisiert werden.
b) Für die Internationale Arbeit ergeben sich ebenfalls gewichtige Perspektiven. Die Schaffung von Eigentumsrechten und die Legalisierung des „informellen Sektors“ sind den letzten Jahren als der entscheidende Ansatz einer wirkungsvollen liberalen Entwicklungspolitik erkannt worden. Der Aufbau und die Stabilisierung einer Eigentum besitzenden Mittelschicht sind in diesem Bereich noch mehr als im Inland eine Lebensfrage für das Funktionieren einer liberalen Demokratie. Dazu bedarf es eines liberalen Rechtsstaates und gesicherter Institutionen, die die Rechte der Menschen, selbständig ihre ökonomischen Chancen wahrzunehmen, schützen, und die weder die Kleptokratie kleiner Machteliten noch eine populistische Enteignungspolitik befördern. Gerade im Bereich Natur- und Artenschutz bieten Eigentumsrechte den Entwicklungsländern Chancen auf eine effiziente Verwirklichung ihrer Ziele.
2. Freiheitsbotschaft
a) Eigentumsrechte sind die Grundlage individueller Freiheit.
b) Eigentumsrechte und Eigentum sind die Grundlage jeder Bürgergesellschaft.
c) Eigentum und Eigentumsrechte sind Motor wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung.
3. Praktikabilität/Umsetzbarkeit im In- und Ausland
Das Thema ist für den In- und Auslandsbereich gleichermaßen relevant. Die Stärkung der Eigentumsrechte ist eine wichtige Säule der internationalen Arbeit.
Im Inland ist es gerade für Liberale wichtig, den Trend zum „abhängigen Bürger“ abzubremsen, da sonst die eigene politische Basis erodiert wird.
Inhaltlich ist die Friedrich-Naumann-Stiftung auf diese Debatte im In- und Ausland gut vorbereitet, da sich das Thema nahtlos an vorherige Themenschwerpunkte („Globalisierung und Netwicklung“, Kampagne „Neustart“) anschließt.
Durch die Zugehörigkeit zu Netzwerken wie dem Economic Freedom Network und des International Property Rights Index kann die Friedrich-Naumann-Stiftung auf enorme Ressourcen für die inhaltliche Arbeit zu diesem Thema zurückgreifen.
4. Politische Relevanz
In langfristiger Perspektive handelt es sich um ein für Liberale existentiell wichtiges Thema, da die gegenwärtige Umwandlung der liberalen Gesellschaftsordnung in eine „Rentenempfängergesellschaft“ besorgniserregend ist.
Die Begriffe „Freiheit“ und „Eigentümergesellschaft“ stehen für einen Gegenentwurf zu diesem Erosionsprozess. Sie ermöglichen Liberalen, ihre wirtschafts- und steuerpolitische Kernkompetenz nicht nur zu erhalten, sondern auch thematisch zu erweitern und gesellschaftlich zu fundieren.
2. Themenschwerpunkt
Freiheit und Bürgergesellschaft/ Zivilgesellschaft
1. Inhalt und Begründung
Das Engagement der Menschen ist die Grundlage der freien Bürgergesellschaft. Sie braucht mehr persönliche Freiheit für die Bürger und weniger Staat, Bürokratie und lähmende Reglementierung in den Gemeinden. Überzogene Reglungs- und Aufsichtsgefüge, falsche Prioritätensetzung, stecken gebliebene oder halbherzig begonnene Reformansätze und Infrastrukturmängel führen dazu, dass die vorhandenen bürgerschaftlichen Kräfte sich oft noch nicht voll entfalten können.
Daher hat die Stiftung schon immer einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Fortentwicklung der Bürgergesellschaft in der Kommune gelegt. Durch die Übertragung und Weiterführung der bislang entwickelten Grundsätze und Politik-Konzepte auf den neuen Themenschwerpunkt werden der Bildungsauftrag der Stiftung, die Angebote der Stiftung im Inland und die wichtigen kommunalpolitischen Initiativen aus der Internationalen Arbeit gestärkt.
Jedoch müssen nun zusätzlich neue Veranstaltungsformate entwickelt werden, um die notwendige thematische Zuspitzung auf Freiheitsthemen (Wettbewerb, Entstaatlichung, Bürokratieabbau, Privatisierung etc.) voranzutreiben und deren konkrete Umsetzung in den Kommunen sicherzustellen.
Die freiheitlichen Grundlagen einer Bürgergesellschaft können am besten auf der kommunalen Ebenem lebendig vermittelt werden. In den Gemeinden werden für den Bürger nicht nur die Auswirkungen von politischen Entscheidungen besonders anschaulich, sondern auch die Chancen, die sich durch eine aktive Teilnahme an der Gestaltung seines eigenen Lebenskreises ergeben.
2. Freiheitsbotschaft
a) Mehr Freiheit und Verantwortung durch konsequente Privatisierung und Entfachung von Wettbewerb in den Gemeinden. Alle staatlichen Aufgaben müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Der staatliche Sektor muss endlich auf seine Kernaufgaben reduziert werden und durch die Abgabe von Aufgaben echten Wettbewerb zulassen.
b) Stärkung der Bürgergesellschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung. Die Bürger und Unternehmen haben einen Anspruch auf eine moderne, effiziente und kundenorientierte Kommunalverwaltung.
c) Im Mittelpunkt einer freiheitlichen Bürgergesellschaft muss der aktive Bürger stehen. Die Bürgergesellschaft lebt von dem Engagement aller bürgerschaftlichen Kräfte, die sich vor allem durch ihre aktive Teilhabe, Selbstorganisation und Mitgestaltung (z.B. Übernahme eines Ehrenamtes, Mäzenatentum, nachbarschaftliches, karitatives oder projektorientiertes Engagement) in die Kommune einbringen.
d) Ein freiheitlicher Anstoß zu mehr Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement ist dringend nötig! Eine innovative, liberale Politik in der Kommune kann zu einem Praxisfeld einer neuen Bürgerkultur in der Bürgergesellschaft entwickelt werden, bei der Freiheit und Verantwortung Vorrang gegenüber den Ausprägungen des Bevormundungsstaates haben.
3. Praktikabilität / Umsetzbarkeit im In- und Ausland
Programmatische Ziele des Themenschwerpunktes sollen konsequente Privatisierung, Entfachung des Wettbewerbes, Bürokratieabbau und Deregulierung sein, weil der Bevormundungsstaat deutlich zurückgedrängt werden muss, damit die Bürgergesellschaft ihre Wirkung erzielen kann.
Daraus ergeben sich dann folgende Inhalte, zu denen in dieser Dekade, programmatische Aussagen und Politik-Konzepte entwickelt und Veranstaltungsformate umgesetzt werden sollen:
- Privatisierung (Abgabe von Einrichtungen an privatwirtschaftliche Akteure oder Freie Träger, Kooperation im Rahmen von Public Privat Partnership)
- Bürokratieabbau (Verwaltungsreform, Kosten-Leitungs-Rechung/ Benchmarking, Umsetzung der demographischen Entwicklung in den Kommunen, E-Government)
- Bürgergesellschaft/ Bürgerbeteiligung (direkte Demokratie, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Bürgerhaushalte)
- Rahmenbedingungen
Die thematische Zuspitzung auf die neuen Freiheitsthemen soll zuerst über die klassischen, bewährten Bildungs- und Veranstaltungsformate der Stiftung im Inland erfolgen. Dabei sollen weiterhin die Bürger angesprochen werden, die sich politisch interessieren und sich in Parlamenten oder Verbänden engagieren.
Auch sollte durch die Stiftung geprüft werden, ob der Themenschwerpunkt „Freiheit und Verantwortung in der Bürgergesellschaft“ sich eignen könnte, in einigen gut vorbereiteten Veranstaltungen politisch aktive Bürger aus dem In- und Ausland zu einem Austausch über die Umsetzung der Bürgergesellschaft in der Kommune einzuladen.
Die Stiftung wird sich nicht darauf beschränken, schon engagierte Kommunalpolitiker anzusprechen, sondern vielmehr um die aktiven Bürger werben. Sie sind die Träger der freiheitlichen Bürgergesellschaft. Ihr Engagement beschränkt sich nicht auf eine Beteiligung an Planungsprozessen und parlamentarischen Entscheidungen. Es soll sich vielmehr auch auf Aufgaben erstrecken, die bisher der öffentlichen Verwaltung vorbehalten waren.
Die Stiftung setzt bei ihrem freiheitlichen Anstoß zu mehr Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement nicht nur auf klassischen Veranstaltungsformen, sondern wählt bewusst einen aktionsorientierten Ansatz! Dazu soll ein Modellversuch mit „Leuchtturmcharakter“ gestartet werden. So könnten in „Projektwerkstätten“ vor Ort in drei oder vier Kommunen Veranstaltungen/ Seminare organisiert werden, in denen die Stiftung interessierte Bürger nicht nur einmalig durch Informationsweitergabe und Fertigkeitsschulung unterstützt, sondern hilft, die Rahmenbedingungen zu schaffen, innerhalb derer sich diese „Aktivbürger“ entfalten können.
4. Politische Relevanz
Die Idee der Freiheit ist gefährdet, denn durch die Gewöhnung an den bevormundenden Wohlfahrtsstaat und eine Geringschätzung einer freiheitlichen Bürgergesellschaft sinken die Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben. Es drohen die Entmündigung der Mündigen durch die kollektive Bevormundung, weniger Entfaltungsmöglichkeiten auf eingeschränkten Märkten, weniger Teilhabe am demokratischen Gemeinwesen.
Der Bürokratie- und Bevormundungsstaat kostet nicht nur zuviel Geld, er kassiert auch zuviel Freiheit. Er nimmt zuviel und er gibt zu wenig. Durch seine viele Vorschriften wird jegliche Eigeninitiative erstickt. So erfahren die Bürger nicht mehr, dass es sich lohnt, füreinander einzustehen.
Entscheidend ist aber gerade der verantwortliche Bürger, nicht der bevormundete und betreute Untertan. Daher muss die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Bürgergesellschaft wieder zum Credo einer freiheitlichen Politik werden. Dazu ist jetzt ein freiheitlicher Anstoß zu mehr Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement dringend nötig!
3. Themenschwerpunkt
Freiheit und Rechtsstaat
1. Inhalt und Begründung
Nur ein Rechtsstaat kann dauerhaft die Kernaufgaben erfüllen, die aus liberaler Sicht dem Staat zukommen: die Freiheit, die Sicherheit und das Eigentum aller Menschen zu schützen. Nur er gewährleistet, dass für alle die gleichen Regeln gelten und durchgesetzt werden. Er bietet die Mechanismen, Konflikte in friedlicher Weise und ohne Willkür zu lösen. Nur der Rechtsstaat schafft so ein langfristig stabiles Umfeld für das verantwortliche Handeln der Einzelnen. Nur er sichert die Autonomie und Unantastbarkeit der Privatsphäre, nur er sichert die Rechte der Menschen gegenüber staatlichen Eingriffen.
Die wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung. Sie wirkt als Schutzmechanismus dagegen, dass sich staatliche Macht in den Händen weniger konzentriert und missbraucht werden kann. In einem Rechtsstaat steht niemand über dem Gesetz, jedes staatliche Handeln ist daran gebunden. Diese Idee ist von Beginn an das Fundament liberalen politischen Denkens und Handelns.
Der Rechtsstaat ist gerade für die Schwächeren einer Gesellschaft von Bedeutung – sie können darauf vertrauen, dass sie in Sicherheit leben können und sie in Konflikten und Streitfällen fair und ohne Rücksicht auf ihr Vermögen und ihre gesellschaftliche Stellung behandelt werden.
Ein funktionierender Rechtsstaat ist, wie internationale Erfahrungen sehr deutlich zeigen, Grundvoraussetzung für dauerhaftes Wirtschaftswachstum. Der freie Markt kann seine unübertroffene Fähigkeit zur Schaffung von Wohlstand und zur Bekämpfung von Armut nur voll entfalten, wenn er über einen stabilen Rechtsrahmen verfügt. Die Ausgestaltung dieses Rahmens ist einer der Hauptinhalte liberalen Denkens und liberaler Politik.
Damit der Rechtsstaat breite Akzeptanz findet, müssen seine Regeln einfach verständlich und seine Verfahren straff und zügig sein. Entbürokratisierung und die Verringerung der Regelungsdichte sind deshalb notwendig, um den Rechtsstaat dauerhaft zu erhalten. Gleichzeitig müssen dort, wo es notwendig ist, neue Antworten gefunden werden, die den Rechtsstaat stärken und nicht seien Fundamente aushöhlen. Das gilt insbesondere für die neuen Bedrohungen unserer Sicherheit.
Im freiheitlichen Rechtsstaat liegt der eigentliche Grundkonsens freier Gesellschaften. Diesen Grundkonsens gilt es zu pflegen und zu schützen. Zielsetzung einer freien Gesellschaft soll sein, dass viele unterschiedliche oder auch gegensätzliche individuelle und kulturelle Einstellungen friedlich nebeneinander bestehen können.
Daher muss mit Sorge betrachtet werden, wenn sich Teile der Gesellschaft von jenem rechtstaatlichen Grundkonsens abwenden und ihre „Wahrheiten“ anderen aufzwingen wollen. Dies gilt unter anderem für den sich immer weiter verbreitenden gewaltbereiten religiösen Fundamentalismus.
Die wichtigsten zu bearbeitenden Themen sind:
- Schutz der Privatsphäre und der individuellen Freiheitsrechte im Spannungsfeld mit Sicherheitsinteressen
- Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung
- Kompetenzzuweisung im föderalen System
- Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung
- Unabhängigkeit der Justiz
- Korruptionsbekämpfung
- Schutz des privaten Eigentums
- Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
2. Freiheitsbotschaft
a) Ohne Rechtsstaat keine Freiheit. Nur seine allgemeinen Regeln und Schutzmechanismen bieten eine Gewähr gegen Willkür und Interventionismus.
b) Sicherheit entsteht durch Freiheit. Der Schutz der Freiheit des Individuums, seiner Privatsphäre und seiner Handlungsspielräume muss das oberste Ziel allen staatlichen Handelns sein. Deshalb dürfen rechtsstaatliche Standards unter keinen Umständen im Interesse einer vermeintlichen Sicherheit oder zur Erreichung anderer Ziele ausgehöhlt werden.
c) Politisierung und Bürokratisierung zerstören Rechtsstaat und Freiheit. Möglichst einfache Regeln, die sich nur auf unbedingt notwendige Bereiche erstrecken, sind das Ziel freiheitlicher Politik.
3. Praktikabilität / Umsetzbarkeit im In- und Ausland
Das Thema „Rechtsstaat“ ist in allen Politikbereichen von Bedeutung. An ihm kann die Überlegenheit des liberalen Modells eines für alle gültigen Ordnungsrahmens über den von anderen politischen Richtungen favorisierten Interventionismus gezeigt werden. So können sowohl die bereits liberal Engagierten erreicht als auch neue Zielgruppen erschlossen werden.
Im In- und Ausland kann an eine lange und erfolgreiche Stiftungsarbeit angeschlossen werden. Zahlreiche Veranstaltungen und Publikationen haben sich in der Vergangenheit mit den verschiedensten Aspekten des Rechtsstaates befasst. Die Netzwerke, in denen die Stiftung präsent ist, so z.B. das Economic Freedom Network, leisten wichtige wissenschaftliche Beiträge, die die Arbeit im In- und Ausland bereichern können.
An das Thema „Rechtsstaat“ lassen sich viele weitere Themen, etwa die Gesetzgebung in verschiedenen Politikfeldern, die Korruptionsbekämpfung und die Stärkung demokratischer Strukturen und Prozesse anschließen. Enge Zusammenhänge bestehen zum Themenschwerpunkt 1, Freiheit und Eigentum.
4. Politische Relevanz
In Deutschland ist zurzeit zu beobachten, wie rechtsstaatliche Standards zunehmend ausgehöhlt werden. Das gilt für den Datenschutz ebenso wie für den Schutz der Privatsphäre und verschiedene Verfahrensrechte. Als Argumente werden der Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität angeführt. Diesen Tendenzen kann und muss von Liberalen entschieden entgegengetreten werden. Dabei sollte immer wieder auf die Unveräußerlichkeit der individuellen Freiheitsrechte hingewiesen werden. Das ist ein entscheidender Beitrag zur Schärfung des liberalen Profils.
Daneben gibt es Gefahren für den Rechtsstaat, die aus Überregulierung und Bürokratisierung resultieren. Gesetze, die kaum verständlich und praktikabel sind, wie z.B. viele Richtlinien der EU, führen zu Rechtsunsicherheit und damit langfristig auch zu wirtschaftlichen Standortnachteilen. Noch sind es gerade Rechtssicherheit und Schutz des Eigentums, die einen großen Teil des Vorsprungs der westlichen Industriestaaten ausmachen: Es ist eine Aufgabe der Liberalen, darauf hinzuwirken, dass dieses Kapital nicht leichtfertig verspielt wird.
Auch im internationalen Kontext ist der Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen ein liberales Grundanliegen. Das gilt sowohl für die Situation innerhalb der Länder als auch für die globalen politischen Strukturen. In vielen Projektländern ist es gerade das Fehlen oder die Schwäche rechtsstaatlicher Strukturen, die das wesentlichste Entwicklungshemmnis darstellt. Wie das Konzept des Rechtsstaates für die internationalen Beziehungen fruchtbar gemacht werden kann, muss intensiv diskutiert werden.
http://www.fnst.org © Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit