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Strafrecht international: „Ein Mörder ist ein Mörder.“

Kirsch, Sauter
Der amerikanische Rechtsanwalt Michael G. Karnavas beklagte, dass die für Verteidigung bereit stehenden finanziellen und logistischen Mittel fast immer unzureichend sind. Er wies, ebenso wie der Frankfurter Rechtsanwalt Stefan Kirsch, darauf hin, dass die Verteidigung der Staatsanwaltschaft sachlich und personell stark unterlegen sei. Es sei, so Kirsch, stets ein Kampf mit „ungleichen Waffen“. Hinzu komme, so Karnavas, dass es den Richtern an internationalen Strafgerichtshöfen oftmals an praktischer Erfahrung mangele und sie dann eine Rolle spielten, die die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit erschwerten. Er forderte eine sachgerechtere Definition der Rolle und Kompetenzen der Judges. Kirsch mahnte Veränderungen im Verfahrensrecht an. Beide beklagten, ebenso wie der Bonner Rechtsanwalt Jens Dieckmann einen für die Verteidigung geradezu absurden, kontraproduktiven – und eigentlich unnötigen – Zeitdruck in den Verfahren und bei deren Vorbereitung. Da die Anklage diesem Druck nicht unterliege, sei es mitunter doch sehr fraglich, ob Fairness gewährleistet sei.

Dass Erfahrung und Professionalität der Richter mitunter unzureichend sind, bestätigte auch Wolfgang Schomburg, deutscher Richter am internationalen Gerichtshof in Den Haag. Er wies darüber hinaus noch auf weitere Defizite hin, die die Prozessdurchführung erheblich beeinträchtigen können: So seien beispielsweise die Rolle der Registrare und der Übersetzer bei Gericht von höchster Wichtigkeit. Übersetzungsfehler können, wie die Erfahrung zeigt, fatale Folgen haben. „Kann man“, so fragte er angesichts von mehreren zehntausend Seiten Prozessakten, „von einem Verteidiger erwarten, dass er die akkurate Übersetzung sämtlicher Prozessakten prüft?“ Doch nicht nur über die Auswahl- und Besetzungsverfahren für die Richter-, Registrar- und Übersetzerposten müsse grundlegend nachgedacht werden. Auch andere grundsätzliche Überlegungen müssten vorangetrieben werden: So sei es beispielsweise nur schwer erträglich, dass nicht auf der Basis international verbindlicher rechtlicher Rahmenbedingungen, sondern durch politische Konsultationen entschieden werde, wo und in welchen Fällen internationale Strafverfolgung überhaupt vorgenommen werde.

Keine Gerechtigkeit ohne Wahrheit

Karnavas, Eser, Stoffels
Raimund Sauter, Leitender Oberstaatsanwalt in Erfurt, berichtete aus der Praxis des Sierra Leone Special Court, der nicht durch die UN etabliert worden ist und somit stets unter finanzieller Unsicherheit zu leiden hat, die von den Geldgebern im Ausland auch zur Einflussnahme genutzt wird. Schlampige Ermittlungen und hoher Zeitdruck sind die Folge. Die Tatsache, dass ein Bürgerkrieg wie jener in Sierra Leone mit einer gerade einmal 11 Seiten umfassenden Anklageschrift aufgearbeitet werden soll, ließen beim Beobachter ebenso ein mulmiges Gefühl aufkommen wie die Vernehmungspraxis im Verfahren und die Art der Urteilsfindung durch die Richter. Vor diesem Hintergrund kann es kaum verwundern, dass nach der Urteilsverkündung am 2. August 2007 sowohl Anklage wie auch Verteidigung Revision beantragten.

Richter Schomburg stellte in seinen Ausführungen auch die Frage nach der Wahrheit, die jeden moralisch denkenden Menschen umtreibt und die gerade in internationalen Strafgerichtsverfahren eine besondere Zuspitzung erfährt. „Es gibt“, stellte Schomburg fest. „keinen Frieden ohne Gerechtigkeit und keine Gerechtigkeit ohne Wahrheit“. Gibt es aber die Wahrheit? Die Teilnehmer der Konferenz waren sich darin einig, dass Historiker auf lange Sicht wohl zu anderen Ergebnissen kommen dürften als die heutigen Richter an den internationalen Strafgerichtshöfen.

Ist dies aber ein Grund, von solchen Verfahren abzusehen? Die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit empfinden schon für die Tatsache, dass solche Verfahren überhaupt eröffnet werden, Dankbarkeit, betonte Schomburg. Denn das erlittene Leid könne zwar meist nicht gesühnt werden, doch gerate es auf diese Weise zumindest nicht in Vergessenheit. Niemand dürfe mehr unantastbar bleiben: „Ein Mörder ist ein Mörder, auch wenn er seine Taten als Staatsoberhaupt begangen hat.“

Christian Taaks, Liberales Institut

Grußwort von Rolf Berndt (PDF)

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