Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit - Freiheit vs. Sicherheit [Druckversion]




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Freiheit vs. Sicherheit


Wie freiheitliche Grundwerte zu dem Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit stehen und welche Rolle der Staat dabei spielt, wurde in Potsdam diskutiert.

Freiheit vs. Sicherheit
Der moderne Rechtsstaat vor neuen Herausforderungen


Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin

Die Sehnsucht nach Sicherheit und die Notwendigkeit der Freiheit scheinen zwei sich ausschließende Pole unserer Gesellschaft zu sein. Besonders in Zeiten des internationalen Terrorismus, einer durch das Internet global vernetzten Welt und der daraus resultierenden Bedrohung steht die Politik oftmals unter Zugzwang, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Und bei den Menschen selbst wächst statt der Sehnsucht nach Freiheit der Ruf nach Sicherheit und einem starken Staat. Aber schließen sich Freiheit und Sicherheit wirklich aus?

Dr. Schwaetzer
Um dieses Spannungsfeld drehte sich die Diskussion, zu der die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit geladen hatte. Schon im Eröffnungsvortrag von Dr. Imgard Schwaetzer, Bundesministerin a.D. und Vorstandsmitglied der Stiftung, wurde deutlich, wie sich die Situation – nicht erst seit dem 11. September 2001 – gewandelt hat: der Sicherheitsbegriff habe sich verändert und ausdifferenziert, die Bürger seien angesichts einer zunehmenden Bedrohung verunsichert. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Staat und den Menschen wird auf eine harte Probe gestellt, auch weil dieses mit dem Grundsatz der „verdachtsunabhängigen“ Ermittlung einseitig aufgekündigt würde. Dabei stellte Dr. Schwaetzer zentrale Fragen: „Sind verdachtslose Eingriffe in Bürgerrechte vertretbar, um eine abstrakte Gefahr abzuwehren?“ „Ist bei der geplanten Gesetzesverschärfung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt?“

Podium
Auch in der Diskussion mit Jörg Schönbohm, Innenminister des Landes Brandenburg und Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz a.D. ging es um die Grenzziehung zwischen der Grundaufgabe des Staates, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen und die Frei-heitsrechte jedes Einzelnen. Dabei waren sich beide einig, dass es die Kardinalaufgabe sei, auf der Basis des Rechtsstaates die Sicherheit zu gewährleisten. Unterschiedlich bewertet wurde allerdings die Frage des Moderators, Dr. Klaus Rost, Chefredakteur der Märkischen Allgemeinen Zeitung, nach der konkreten Gefahrenlage. Für Schönbohm sei die Bedrohung reell, viele Szenarien denkbar, auf die von Seiten der Sicherheitsorgane jederzeit reagiert werden müsse. Dabei spiele besonders das Internet eine zunehmende Rolle. Insofern seien, so der Minister, die Online-Durchsuchung aber auch das Sammeln von Vorratsdaten, adäquate Mittel auf diese neuen Bedrohungen zu reagieren. Prof. Schmidt-Jortzig wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der gegenwärtigen Diskussion eine Atmosphäre der gefühlten Unsicherheit und Angst entstünde.

Udo di Fabio, Verfassungsrichter in Karlsruhe, warnte in diesem Zusammenhang deshalb auch vor einem »präventionstechnischen Überbietungswettbewerb« im Kampf gegen den Terrorismus. Auch für Prof. Schmidt-Jortzig ist klar, dass immer nur auf konkrete und nicht auf mögliche Momente reagiert werden müsse. Die Freiheitsrechte, die im Grundgesetz verankert sind, dürfen nur unter eindeutigen und rechtlich klaren Bedingungen angetastet werden. Dabei solle der Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung, wie etwa das Schlafzimmer, geschützt bleiben. Für ihn muss jeder Eingriff in Freiheitsrechte sorgfältig abgewogen werden und darf nicht mit der Terrorismusangst auf eine Stufe gestellt werden. Das sehen auch die Richter vom Bundesverfassungsgericht auch so. In ihrem Urteil zu Onlinedurchsuchung vom Februar 2008 heißt es: „Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.“

Ein weiterer Punkt in der Diskussion war der Hinweis, in der Debatte um die Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten, etwa durch das BKA-Gesetz, würde meist übersehen, dass gleichzeitig Stellen bei den Sicherheitsbehörden, wie bei der Polizei oder Richtern, abgebaut würden. Auch deshalb fragte Imgard Schwaetzer in ihrem Eingangsvortrag: „Hat Deutschland tatsächlich ein Gesetzgebungsdefizit oder nicht vielmehr ein Vollzugsdefizit?“

Es geht in der Debatte also um Grundsätzliches: Darf und soll die Politik in der Absicht, Freiheit und Demokratie zu schützen, Mittel anwenden, die eben jene beschneiden? Und helfen schärfere Rechtsnormen, das Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft zu stärken oder braucht es mehr und effektivere Polizei? Und stimmt es, dass Freiheit zuerst einmal Sicherheit brauche, wie Bundes-Innenminister Schäuble sagt.

Auditorium
Eine Forderung sollte bei allem Abwegen jedoch immer wieder erhoben und erneuert werden: Sowohl der Rechtsstaat als auch die Bürgerrechte sind ein hohes und schützenswertes Gut. Im Spannungsfeld notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Kriminalität und Terrorismus und dem Schutz persönlicher Freiheitsrechte sollte dieser im Zweifel Vorrang haben. Es bedarf einer hohen Professionalität und einer weiten Umsicht im Umgang mit diesen Werten. Und eine selbstbewusste Gesellschaft, die nicht bei jeder Drohung den Sicherheitsapparaten zusätzliche Vollmachten gibt, kann auf innere Ängste reagieren und damit umgehen lernen.




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