Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit - Strafrecht international: „Ein Mörder ist ein Mörder.“ [Druckversion]




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Strafrecht international: „Ein Mörder ist ein Mörder.“


Auf der Konferenz „Verteidigung an den Internationalen Strafgerichtshöfen“ in Berlin wurde die Praxis internationaler Strafgerichtsverfahren untersucht – oft die Grundlage für Aussöhnung.




Logo des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag
Auf der Konferenz „Verteidigung an den Internationalen Strafgerichtshöfen“ in Berlin wurde die Praxis internationaler Strafgerichtsverfahren untersucht – oft die Grundlage für Aussöhnung, Rechtsstaatlichkeit und Frieden.

Jahrhunderte lang blieben Grausamkeiten in Diktaturen oder in Kriegs-, Bürgerkriegs- und sonstigen Konfliktgebieten ungesühnt. Dies änderte sich im 20. Jahrhundert, als mit den Kriegsverbrecherprozessen von Nürnberg erstmals in einem Gerichtsverfahren die politischen Verantwortlichen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen wurden. Heute muss jeder, der Menschenrechte schwerwiegend verletzt, Menschen verfolgt, foltert oder tötet oder hierfür organisatorisch oder politisch verantwortlich ist, mit einer Strafe rechnen.

Gerechtigkeit zu erreichen ist fast unmöglich

Die internationalen Verfahren wegen der Vorkommnisse in Ex-Jugoslawien, Ruanda oder Sierra Leone legen darüber Zeugnis ab, zeigen aber auch, wie schwer es ist, am Ende der langwierigen Verhandlungen Recht zu sprechen. Gerechtigkeit zu erreichen ist fast unmöglich. Bei der Konferenz, die der Verein Internationale Strafverteidiger Deutschland e.V. (ICDL) und die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit gemeinsam in Berlin durchgeführt haben, wurden neue Erkenntnisse über die Gewährleistung von Menschenrechten bei internationalen Gerichtsverfahren diskutiert und Erfahrungen zur Praxis internationaler Strafgerichtshöfe ausgetauscht.

Eröffnung durch Rolf Berndt
Rolf Berndt, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, stellte in seinem Grußwort die Frage nach der Unteilbarkeit der Menschenrechte und verwies auf die hohe Verantwortung, die alle an einem internationalen Strafgerichtsverfahren Beteiligten tragen. Am Beispiel des ehemaligen Präsidenten von Liberia, Charles Taylor, der sich zurzeit vor dem Sondergerichtshof für Sierra Leone in Den Haag für seine Rolle im Bürgerkrieg Sierra Leones zu verantworten hat, nahm er ein gelegentlich in der Öffentlichkeit zu hörendes Argument auf: „Angesichts der geschehenen Verbrechen wünschen sich viele, möglichst schnell einen Schuldigen benennen und zur Verantwortung ziehen zu können. Manche fragen sich, ob die Menschenrechte für einen notorischen Menschenrechtsverletzer wie Taylor überhaupt zur Anwendung kommen müssen, ob man nicht vielmehr Gleiches mit Gleichem vergelten solle.“ Die Antwort auf solche Fragen müsse jedoch eindeutig sein: „Gerade bei Prozessen, die im weiteren und engeren Sinne Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Gegenstand haben“, sagte Berndt, müssten „die Menschenrechte für alle Beteiligten gelten. Verfahren, die hier zweierlei Maß anwenden, sind unglaubwürdig und werden nicht dazu beitragen können, Schuld zu sühnen und Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit zu schaffen.“

Kampf mit „ungleichen Waffen“

Professor Albin Eser, emeritierter Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, stellte in seinem Eingangsreferat zunächst fest, dass die Verteidigung die Achillesferse der internationalen Strafgerichtsbarkeit sei und gab einen Überblick über die Vor- und Nachteile der Selbstverteidigung (self representation) von Angeklagten. Sowohl Selbst- wie auch Drittverteidigung, also die Einbindung eines Verteidigers bieten jede für sich Vor- und Nachteile, weshalb Eser für eine kumulative Verteidigung plädierte, die beide Instrumente kombiniert.




Kirsch, Sauter
Der amerikanische Rechtsanwalt Michael G. Karnavas beklagte, dass die für Verteidigung bereit stehenden finanziellen und logistischen Mittel fast immer unzureichend sind. Er wies, ebenso wie der Frankfurter Rechtsanwalt Stefan Kirsch, darauf hin, dass die Verteidigung der Staatsanwaltschaft sachlich und personell stark unterlegen sei. Es sei, so Kirsch, stets ein Kampf mit „ungleichen Waffen“. Hinzu komme, so Karnavas, dass es den Richtern an internationalen Strafgerichtshöfen oftmals an praktischer Erfahrung mangele und sie dann eine Rolle spielten, die die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit erschwerten. Er forderte eine sachgerechtere Definition der Rolle und Kompetenzen der Judges. Kirsch mahnte Veränderungen im Verfahrensrecht an. Beide beklagten, ebenso wie der Bonner Rechtsanwalt Jens Dieckmann einen für die Verteidigung geradezu absurden, kontraproduktiven – und eigentlich unnötigen – Zeitdruck in den Verfahren und bei deren Vorbereitung. Da die Anklage diesem Druck nicht unterliege, sei es mitunter doch sehr fraglich, ob Fairness gewährleistet sei.

Dass Erfahrung und Professionalität der Richter mitunter unzureichend sind, bestätigte auch Wolfgang Schomburg, deutscher Richter am internationalen Gerichtshof in Den Haag. Er wies darüber hinaus noch auf weitere Defizite hin, die die Prozessdurchführung erheblich beeinträchtigen können: So seien beispielsweise die Rolle der Registrare und der Übersetzer bei Gericht von höchster Wichtigkeit. Übersetzungsfehler können, wie die Erfahrung zeigt, fatale Folgen haben. „Kann man“, so fragte er angesichts von mehreren zehntausend Seiten Prozessakten, „von einem Verteidiger erwarten, dass er die akkurate Übersetzung sämtlicher Prozessakten prüft?“ Doch nicht nur über die Auswahl- und Besetzungsverfahren für die Richter-, Registrar- und Übersetzerposten müsse grundlegend nachgedacht werden. Auch andere grundsätzliche Überlegungen müssten vorangetrieben werden: So sei es beispielsweise nur schwer erträglich, dass nicht auf der Basis international verbindlicher rechtlicher Rahmenbedingungen, sondern durch politische Konsultationen entschieden werde, wo und in welchen Fällen internationale Strafverfolgung überhaupt vorgenommen werde.

Keine Gerechtigkeit ohne Wahrheit

Karnavas, Eser, Stoffels
Raimund Sauter, Leitender Oberstaatsanwalt in Erfurt, berichtete aus der Praxis des Sierra Leone Special Court, der nicht durch die UN etabliert worden ist und somit stets unter finanzieller Unsicherheit zu leiden hat, die von den Geldgebern im Ausland auch zur Einflussnahme genutzt wird. Schlampige Ermittlungen und hoher Zeitdruck sind die Folge. Die Tatsache, dass ein Bürgerkrieg wie jener in Sierra Leone mit einer gerade einmal 11 Seiten umfassenden Anklageschrift aufgearbeitet werden soll, ließen beim Beobachter ebenso ein mulmiges Gefühl aufkommen wie die Vernehmungspraxis im Verfahren und die Art der Urteilsfindung durch die Richter. Vor diesem Hintergrund kann es kaum verwundern, dass nach der Urteilsverkündung am 2. August 2007 sowohl Anklage wie auch Verteidigung Revision beantragten.

Richter Schomburg stellte in seinen Ausführungen auch die Frage nach der Wahrheit, die jeden moralisch denkenden Menschen umtreibt und die gerade in internationalen Strafgerichtsverfahren eine besondere Zuspitzung erfährt. „Es gibt“, stellte Schomburg fest. „keinen Frieden ohne Gerechtigkeit und keine Gerechtigkeit ohne Wahrheit“. Gibt es aber die Wahrheit? Die Teilnehmer der Konferenz waren sich darin einig, dass Historiker auf lange Sicht wohl zu anderen Ergebnissen kommen dürften als die heutigen Richter an den internationalen Strafgerichtshöfen.

Ist dies aber ein Grund, von solchen Verfahren abzusehen? Die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit empfinden schon für die Tatsache, dass solche Verfahren überhaupt eröffnet werden, Dankbarkeit, betonte Schomburg. Denn das erlittene Leid könne zwar meist nicht gesühnt werden, doch gerate es auf diese Weise zumindest nicht in Vergessenheit. Niemand dürfe mehr unantastbar bleiben: „Ein Mörder ist ein Mörder, auch wenn er seine Taten als Staatsoberhaupt begangen hat.“

Christian Taaks, Liberales Institut

Grußwort von Rolf Berndt (PDF)

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