Strafrecht international: „Ein Mörder ist ein Mörder.“
![]() |
| Logo des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag |
Jahrhunderte lang blieben Grausamkeiten in Diktaturen oder in Kriegs-, Bürgerkriegs- und sonstigen Konfliktgebieten ungesühnt. Dies änderte sich im 20. Jahrhundert, als mit den Kriegsverbrecherprozessen von Nürnberg erstmals in einem Gerichtsverfahren die politischen Verantwortlichen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen wurden. Heute muss jeder, der Menschenrechte schwerwiegend verletzt, Menschen verfolgt, foltert oder tötet oder hierfür organisatorisch oder politisch verantwortlich ist, mit einer Strafe rechnen.
Gerechtigkeit zu erreichen ist fast unmöglich
Die internationalen Verfahren wegen der Vorkommnisse in Ex-Jugoslawien, Ruanda oder Sierra Leone legen darüber Zeugnis ab, zeigen aber auch, wie schwer es ist, am Ende der langwierigen Verhandlungen Recht zu sprechen. Gerechtigkeit zu erreichen ist fast unmöglich. Bei der Konferenz, die der Verein Internationale Strafverteidiger Deutschland e.V. (ICDL) und die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit gemeinsam in Berlin durchgeführt haben, wurden neue Erkenntnisse über die Gewährleistung von Menschenrechten bei internationalen Gerichtsverfahren diskutiert und Erfahrungen zur Praxis internationaler Strafgerichtshöfe ausgetauscht.
![]() |
| Eröffnung durch Rolf Berndt |
Kampf mit „ungleichen Waffen“
Professor Albin Eser, emeritierter Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, stellte in seinem Eingangsreferat zunächst fest, dass die Verteidigung die Achillesferse der internationalen Strafgerichtsbarkeit sei und gab einen Überblick über die Vor- und Nachteile der Selbstverteidigung (self representation) von Angeklagten. Sowohl Selbst- wie auch Drittverteidigung, also die Einbindung eines Verteidigers bieten jede für sich Vor- und Nachteile, weshalb Eser für eine kumulative Verteidigung plädierte, die beide Instrumente kombiniert.
| mehr » |
|





