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Leutheusser-Schnarrenberger und Zypries bei Dehler-Festakt
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| Zypries, Möller, Leutheusser-Schnarrenberger |
„Recht ist, was der Freiheit dient“, lautet das vielleicht berühmteste Zitat von Thomas Dehler, Liberaler und erster Justizminister der Bundesrepublik Deutschland. Anlässlich seines 40. Todestages veranstaltete die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit unter dem Titel „Deutschland – Land der Bürgerrechte“ einen Diskussionsabend. Inwiefern der Ausspruch Dehlers auch in Zeiten des Antiterror-Kampfes noch seine Gültigkeit besitzt, darüber haben die amtierende Justizministerin
Brigitte Zypries (SPD) und ihre Vorgängerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) debattiert.
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| Rolf Berndt |
Rolf Berndt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung, erinnerte zu Beginn der Veranstaltung an den liberalen Vordenker Dehler und daran, dass die FDP heute aus gutem Grund im Thomas-Dehler-Haus sitze. Er erinnerte an die Rolle Dehlers beim Zustandekommen des deutschen Grundgesetzes und seinem Nein zur Todesstrafe. Dabei habe Dehler Positionen vertreten, die „heute noch jedes liberale Grundsatz-Papier schmücken“ könnten, so Berndt.
Dehler: Ein "fränkischer Feuerkopf"
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| Udo Wengst |
Dehler-Biograf
Udo Wengst beschäftigte sich in seinem Vortrag eingehender mit dem politischen Wirken Dehlers, das „nur noch einer Minderheit bekannt“ sei. Er hob hervor, dass Dehler zu denjenigen zähle, „die mit Anstand durch das Dritte Reich gekommen sind“, obwohl seine jüdische Ehefrau und sein Widerstand ihn in eine „prekäre“ Lage gebracht hätten. Später im Kabinett Adenauer geriet der „fränkische Feuerkopf“ in die Kritik, weil er „mit Entschiedenheit ohne Rücksicht auf taktische Gesichtspunkte“ für die Wiedervereinigung eintrat. Wengst würdigte zudem ausdrücklich die Rolle Dehlers im Redaktionsausschuss für das Grundgesetz. Er habe sich damals für die „stabile Verfassung“ eingesetzt, deren „Wesen heute nicht zum Disput des Gesetzgebers“ stehe. Insgesamt habe die FDP „auch heute noch allen Grund, die Parteizentrale mit seinem Namen zu schmücken“, so Wengst.
Durchgehend positiv über Dehlers Wirken äußerten sich auch Justizministerin Brigitte Zypries und ihre Amtsvorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Moderator
Karl-Dieter Möller, Rechtsexperte der ARD, würdigte zudem, dass Dehler dafür gesorgt habe, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute „eine der wichtigsten Institutionen im Lande“ sei. Kontroverser wurde dagegen die Rechtspolitik der amtierenden Bundesregierung diskutiert. Wie Möller eingangs betonte, sei die amtierende „große Koalition gut für Sicherheitsfanatiker, aber schlecht für die Bürgerrechte“.
"Freiheit kann man auch totschützen"
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| Brigitte Zypries |
Bundesjustizministerin Zypries verteidigte jedoch die umstrittenen Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsdatenspeicherung. Mit Blick auf die Telekommunikationsüberwachung betonte Zypries, dass man den Bürgern „mehr Rechte für ein bereits bestehendes Verfahren“ einräume und verwies damit auf den Straftatenkatalog, nach dem die Ermittler sich überhaupt erst in die Leitung schalten dürften. „Zweifelsfrei“ ein „Eingriff in die Bürgerrechte“ sei jedoch die Vorratsdatenspeicherung, aber auch Dehler habe bereits gesagt, dass man „Opfer für die Freiheit bringen“ müsse, untermauerte Zypries die mit Sicherheitsbedenken begründete Maßnahme.
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| Sabine Leutheusser-Schnarrenberger |
Dass sich jedoch genau diese Schnittstelle zwischen Freiheit und Sicherheit immer weiter verschiebe, kritisierte die FDP-Justizexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Reden und Interviews von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hätten zu einem „verqueren Verständnis“ dieser Interaktion geführt. Schäuble greife immer wieder die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes an, mit der Begründung, dass dessen Rechtssprechung Sicherheitspolitik unmöglich mache. Ein fataler Vorgang, urteilte Leutheusser-Schnarrenberger, schließlich könne man die „Freiheit auch totschützen“.
BVerfG dank Dehler eine Bastion der GrundrechteImmer wieder konzentrierte sich die Diskussion auf das Bundesverfassungsgericht, das Dank Dehlers Fürsprechen zu einer mächtigen Bastion der Grundrechte werden konnte. Der Gesetzgeber dürfe sich „nicht am Ausnahmezustand orientieren, um für den Regelfall zu beschließen“, zitierte Leutheusser-Schnarrenberger Verfassungsrichter Udo di Fabio. Irgendwo müsse man, auch mit Hilfe der Verfassungshüter in Karlsruhe, Grenzen ziehen, schließlich gehe „in einem materiellen Verfassungsstaat eben nicht alles“, so die FDP-Justizexpertin.
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| Freiheit und Sicherheit - das Thema interessiert |
Mit Blick auf die Vorratsdatenspeicherung warnte Leutheusser-Schnarrenberger vor den „Begehrlichkeiten“ des Staates, „auf möglichst viele Daten zurückzugreifen“. Zypries entgegnete, dass es nur um Daten gehe, die „ohnehin bei Unternehmen gespeichert sind“ und rühmte sich, dass man mit der Debatte „Datenbewusstsein“ beim Bürger geschaffen habe.
Größer waren die Gemeinsamkeiten im Bezug auf die Rechtspolitik der EU. Bei Maßnahmen, die aus Brüssel kämen, müsse man aufpassen und „wachsam sein“, insbesondere wenn der EU-Reformvertrag in Kraft trete. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger appellierte an die Parlamentarier im Bundestag, sofort auf EU-Gesetzesvorhaben aufmerksam zu machen, sobald diese deutlich werden und nicht erst, wenn das Verfahren nicht mehr gestoppt werden könne.
Fabian Heuser
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