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Heiße Eisen in der Kommunalpolitik

Lanfermann
Der 7. Brandenburger Kommunalpolitische Tag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und der Vereinigung liberaler Kommunalpolitik Brandenburgs diskutierte Themen, die zuweilen sehr emotional diskutiert werden. Heinz Lanfermann MdB; FDP-Landesvorsitzender Brandenburger und Mitglied des Kuratoriums der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, riss diese an: Es geht bei der Tagung um zwei Fragen: (1) Sollen Aufgaben durch die Kommunen oder private Unternehmen wahrgenommen werden? (2) Was kann Brandenburg aus Gebietsreformen anderer Bundesländer lernen?

Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen

Teuteberg
Die Juristin Linda Teuteberg, Stipendiatin der Stiftung, gab zunächst eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. In der Brandenburger Gemeindeordnung regelt § 100 diesen Sachverhalt. Private Unternehmer genießen den Schutz vor öffentlicher Konkurrenz. Wirtschaftliche Betätigung der Kommune kann es nur bei einem öffentlichen Zweck geben. Die Aufgabe muss zudem auf dem Gebiet der Kommune liegen. In der Gemeindeordnung werden private Anbieter ausdrücklich erwähnt. Gerichte betonen auch die Klagemöglichkeit privater Anbieter. Art 28 GG regelt das Selbstverwaltungsrecht der Kommune, aber nicht, wie eine Aufgabe wahrgenommen wird. Sobald jedoch die Kommune als Unternehmer auftritt, haftet immer der Bürger. Dies wird von vielen Bürgern oft nicht berücksichtigt, wenn Rufe laut werden, der Staat, das Land oder die Kommune sollten wirtschaftlich tätig werden.
Die Neufassung der hiesigen Gemeindeordnung sieht allerdings die Möglichkeit für Kommunen vor, sich auch außerhalb des Gemeindegebietes zu betätigen. Dies sei aus liberaler Sicht, so Teuteberg, eine Fehlentwicklung.

Kooths
Dr. Stefan Kooths vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin startete seinen Vortrag mit einem Zitat von Helmut Kohl „Ich will Wahlen gewinnen, nicht den Ludwig-Erhard-Preis“. Kooths muss keine Wahlen gewinnen, so dass er eine ordoliberale Herangehensweise an das Thema präsentierte: „Privat vor Staat“.
In einer Marktwirtschaft ist der Preis der Wertmesser eines Gutes. Anhand des Preises kann man auch im Wortsinne Äpfel und Birnen vergleichen. Tritt jedoch der Staat als Unternehmer auf, werden Preise verzehrt, was letztlich zu einer Verschwendung von Ressourcen führt. Denn der Staat (steht hier auch für Kommunen) spielt mit ungleichen Methoden im Vergleich zu freien Unternehmen: Er kann aufgrund unseres Rechtssystems beispielsweise nicht in Konkurs gehen. Kooths sieht keine Notwendigkeit für den Staat, sich unternehmerisch zu betätigen. Selbst frühere natürliche Monopole wie Post und Telekommunikation sind gefallen. Heute sollte der Staat nur noch die Nachfrage organisieren. Es ergeben sich eine Reihe eklatanter Ordnungsprobleme:
1) Vermengung von Allokations- und Distributionsaufgaben („Sozialtarife“)
2) Profitabilitätsproblem
- bei Überrenditen werden andere Bereiche quersubventioniert
- bei Unterrenditen kommt es zur Ressourcenverschwendung
- bei Normalrenditen gibt es ein Legitimationsproblem ggü. freien Unternehmen
3) Schaffung künstlicher Monopole: Marktabschottung
4) Interessenkonflikte: Spieler (Staat als Unternehmer) als Schiedsrichter (Staat als Gesetzgeber)
5) Wettbewerbsverzerrung
6) Personalpolitik: Verfilzungsgefahr

Kontrovers wurde die These von Dr. Kooths diskutiert, der Staat solle beispielsweise lieber eine unwirtschaftliche Buslinie schließen und den bisherigen Nutzern über Transferzahlungen oder Steuererleichterungen den Unterhalt eines Autos oder die Taxifahrt ermöglichen. Leere subventionierte Busse auf dem Land seien auf Dauer ökonomisch nicht vernünftig.

Rocher
Hieran knüpfte der Rangsdorfer Bürgermeister Klaus Rocher an: Wenn in einer demokratischen Entscheidung 70 % der Bürger für ein Schwimmbad stimmen, auch wenn es unwirtschaftlich ist, „dann sollen sie damit baden gehen.“ Doch hierin wird der Spagat der Gemeinde und ihrer Bürger deutlich: Pragmatismus und Vernunftdenken sind mit den Wünschen der Bürger und Wiederwahl der Gemeindevertreter nurr schwer vereinbar.
Das Problem für die Kommunalpolitiker ist das Loslassen bzw. das Überdenken von bisherigen Aufgaben, die die Kommunen ihren Bürger anbietet. Beispielsweise ist bei freien Trägern der Kitas der Einfluss der Gemeinderäte im Vergleich zu staatlichen Kitas sehr gering. Manche Dinge müssen auch erst durch staatliche Subvention angeschoben werden, z.B. Gewerbegebiete. Die „reine Lehre“ von Dr. Kooths sei zwar richtig, in der Praxis aber nicht durchzuhalten, so Rocher. So handelt jeder der zwölf liberalen Bürgermeister anders, um den Ansprüchen seiner Kommune gerecht zu werden.

Kreisgebietsreformen – erfolgreich oder gescheitert?

Theel, Schmitz (v.l.)
Heinz-Lothar Theel, Geschäftsführer des Landkreistages Sachsen-Anhalt, erläuterte zunächst die dortige Kreisgebietsreform. Die Reform begann 2004. Ziel war, die Gestaltungsspielräume für die Selbstverwaltung zu erweitern, Doppelzuständigkeiten zu beseitigen und Themen zu bündeln, sowie eine umfassende Funktionalreform anzustreben. Richtwert sollte eine Größe der Kreise unter 150.000 Einwohnern sein. Klar war auch, dass es Vollfusionen geben sollte, also keine Zerstückelung von Kreisen. Von 21 Kreisen blieben 11 übrig, sowie drei kreisfreie Städte. Die Festlegung der Kreissitze wurde aus dem Gesetz herausgelöst und in neun einzelne Gesetze gepackt. Der Landkreis Harz ist heute der größte ostdeutsche Kreis.
Ein Kostenausgleich zwischen den Kommunen konnte nicht erreicht werden. Auch ist die Funktionalreform ist nicht völlig gelungen: „Ob eine substantielle Reform zum 1. Januar 2009 kommt, ist fraglich“, so Theel.

Rechtsanwalt Michael Schmitz beleuchtete anschließend den Versuch einer Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land, das 1990 aus drei DDR-Bezirken gebildet worden war, hatte damals 32 Landkreise. 1994 wurden diese bereits „geräuschlos“ auf 12 reduziert. Von der SPD-PDS-Regierung wurde eine weitere Reduzierung auf nur noch 4 Großkreise angestrebt. Aufgrund des Widerstandes der Rüganer ging man 2002 mit einem Gesetz, das fünf Kreise vorsah, in die Beratungen.
Dieses Gesetz wurde von fünf kreisfreien Städte und elf Landkreisen sowie der CDU-Fraktion angefochten. Das Landesverfassungsgericht erklärte 2007 das Gesetz mit der Begründung für verfassungswidrig: Ein Kreis dürfe nicht so groß sein, dass der ehrenamtlich tätige hunderte von Kilometern fahren müsse. Damit war das Gesetz erst einmal gescheitert. Wie es in Mecklenburg-Vorpommern weitergeht, ist vorläufig offen.

In der Diskussion wurde deutlich, dass die kommunale Selbstverwaltung sich nicht an Planungsräumen oder politischen Anspruchsräumen orientieren dürfe und nicht durch von oben gedachte Reformen angreifen lasse. Eine Kreisgebietsreform müsse den Bürger im Blick haben und mit einer Aufgabenkritik einhergehen.

In seinem Abschlussplädoyer ermutigte der Brandenburger VLK-Vorsitzende Raimund Tomczak die Bürgerinnen und Bürger, sich vor dem Hintergrund der Kommunalwahlen in 2008 stärker zu engagieren. Dann könnten sie mitentscheiden, ob und wie die Kommunen als Unternehmer auftreten. Die Thematik „Kreisgebietsreform“ bot die Möglichkeit, sich die Erfahrungen anderer Bundesländer anzuhören und Ideen für die unausweichliche Diskussion in Brandenburg zu sammeln. Aus liberaler Sicht, konstatierte Tomczak, sind beide vorgestellten Reformwege nicht ideal.

Heiko Krause, Liberales Forum
Michael Gold, Büro Berlin-Brandenburg

Die Tagung wurde mit öffentlichen Mitteln gefördert.

Fotos: Lorenz Becker, Das Rathaus

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