Heike Göbel,
Leiterin des Ressorts Wirtschaftspolitik bei
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Aktuelle Lage
Die Bundesregierung mogelt sich um eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung herum. Nach den von SPD und Union im Frühsommer vereinbarten »Eckpunkten«, soll sich am bisherigen umlagefinanzierten System im Grundsatz nichts ändern. Die große Koalition plant im Wesentlichen eine stufenweise deutliche Verbesserung der Leistungen, finanziert durch eine vorerst geringe Anhebung der lohnabhängigen Pflegebeiträge. Die Beitragserhöhung bewege sich in der Größenordnung einer Tasse Kaffee, verniedlicht Bundeskanzlerin Angela Merkel das Vorhaben. Soviel müsse die bessere Versorgung Demenzkranker wohl wert sein. Die Regierung erwartet, dass sie die Pflegeversicherung so etwa bis 2014 oder 2015 finanziell stabilisieren kann.
Tatsächlich dürfte diese Hoffnung schwer zu erfüllen sein, selbst wenn Konjunktur und Beschäftigung nicht nachlassen. Letztlich werden die Finanznöte dieses jüngsten Zweigs der deutschen Sozialversicherung nicht gelöst, sondern durch die geplante Dynamisierung der Leistungen erheblich verschärft. Gerade davor warnte die Bundesbank unlängst: »Staatliche Leistungsversprechen, die kurzfristig nicht mit direkten Belastungen verbunden und damit politisch möglicherweise einfach durchsetzbar sind, können langfristig einen umso größeren und schmerzhaften Handlungsbedarf nach sich ziehen.«
Seit 1995 sind alle Arbeitnehmer verpflichtet, sich gegen das Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden, abzusichern. Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch Mitglieder der »Sozialen Pflegeversicherung«, die besser verdienenden privat Krankenversicherten sind verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen, wobei der Leistungskatalog der Privatkasse mindestens dem der gesetzlichen entsprechen muss. Auch die Beitragssätze der privaten Pflegeversicherung sind gesetzlich reglementiert. Beide Systeme sind damit in großem Umfang gleichgeschaltet. Der staatlich vorgeschriebene Schutz deckt dabei nicht alle im Pflegefall anfallenden Leistungen. Er ist als Teilkaskoversicherung gestaltet.
Das politische Anliegen einer Pflegeversicherung ist durchaus berechtigt: Die Pflicht zur eigenen Vorsorge soll die Ausbeutung der Sozialhilfe – und damit der Allgemeinheit – verhindern. Dieses Ziel wird mit der deutschen Pflegeversicherung in ihrer derzeitigen Gestalt letztlich nicht erreicht. Der Freiburger Ökonom Bernd Raffelhüschen urteilt: »Jeder Beitragszahler erhält wertmäßig mehr heraus als er eingezahlt hat, es gibt keinen einzigen Jahrgang, der das, was er später an Leistungen erhält, über seine Beiträge voll bezahlt hat. So ein System kann nicht langfristig überleben«. Es werden also in hohem Maß Kosten von der einen auf die nächste Generation verschoben. Für die derzeitigen Pflegejahrgänge, die selber keine oder nur geringe Beiträge geleistet haben, ergeben sich im Umlageverfahren besonders hohe Einführungsgewinne. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung wird ihr Privatvermögen geschont (das sie vor Inanspruchnahme der Sozialhilfe sonst hätten einsetzen müssen). Statt des Steuerzahlers tragen nun zunächst die Beitragszahler die Pflegekosten. Die Pflegeversicherung ist der erste Zweig der Sozialversicherung, der die Folgen der alternden Bevölkerung wirklich spürt. Während die anderen Sozialkassen bisher vor allem unter der Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen Einnahmeausfällen leiden, steigen die Ausgaben der Pflegekassen schon seit Jahren insbesondere deswegen an, weil die Zahl der Pflegefälle zunimmt. Denn das Pflegerisiko wächst mit der Zahl der Hochbetagten kontinuierlich, zugleich nimmt die Bedeutung der teureren stationären Pflege gegenüber der Pflege zu Hause zu. Den Prognosen zufolge, wird sich die Altersgruppe der Achtzigjährigen und Älteren, in denen das Pflegerisiko besonders hoch ist, bis 2020 auf etwa sechs Millionen verdoppeln.
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