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Auswahlverfahren

(1) Einreichen der Unterlagen

Füllen Sie die Bewerbungsunterlagen bitte sorgfältig (elektronisch oder handschriftlich mit einem schwarzen Stift) aus. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen (Bewerbungsbogen, Gutachten, Lebenslauf, der Essay bei Promovierenden). Bitte beachten Sie, dass für das Probestipendium ein gesondertes Verfahren gilt.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen, einschließlich der Gutachten, müssen bis zum 31. Mai oder bis zum 30. November eines Jahres eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Förderung beginnt zum jeweils folgenden Semesterbeginn.
Bewerbung im Mai = Förderung ab Oktober des gleichen Jahres
Bewerbung im November = Förderung ab April des Folgejahres

(2) Vorauswahl

Unter den Bewerbungen wird eine Vorauswahl getroffen, bei der darauf geachtet wird, dass die Unterlagen den Bewerbungsvoraussetzungen entsprechen und die Bewerber nach Aktenlage im anschließenden Auswahlverfahren eine reelle Chance haben.

Wer in dieser Vorprüfung erfolgreich ist, erhält eine Einladung zur Auswahltagung. Diese findet in der Regel Ende Februar/Anfang März und Ende August statt.

(3) Einzelgespräche

In Einzelgesprächen werden die Bewerberinnen und Bewerber von Mitgliedern des unabhängigen Auswahlausschusses in einem objektivierenden Verfahren nach ihren fachlichen Leistungen, ihrer Persönlichkeit und ihrem Engagement beurteilt, wobei allen drei Kriterien eine gleiche Gewichtung zukommt.

Termin der nächsten Auswahltagung: 22. bis 24. August 2008

(4) Zusage/ Absage

Über Ihre Aufnahme oder Ihre Ablehnung zu einem Stipendium werden Sie umgehend informiert. Gründe für die Aufnahme oder die Ablehnung können nicht mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Förderung besteht nicht.

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