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Herbert Mertin - Sollen wir gefälligst am Leben bleiben?

Die Diskussion in Deutschland über Sterbehilfe und assistierten Suizid

Einzig die FDP-Fraktion im Bundestag fordert hier seit langem klare Reglungen. Ebenso schlugen bislang alle Bemühungen fehl, die verschiedenen Formen der Sterbehilfe wie die indirekte, die passive und die aktiven gesetzlich klar zu regeln. Allein die Rechtsprechung hat hier einige Abgrenzungshilfen bereit gestellt, die aber nicht die für Patienten, Ärzte und Angehörige so wichtige Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich liefern. In den letzten Monaten ist das Thema Sterbehilfe wieder in die öffentliche Diskussion gelangt. Und wie so häufig ist die Kontroverse durch holzschnitzartige Vereinfachungen gekennzeichnet, bei der vieles vermischt wird . und das zum Teil sehr bewusst. So packen die Gegner jeglicher Form der Sterbehilfe reflexartig die Moralkeule aus und führen die Debatte ausschließlich auf der Ebene der aktiven Sterbehilfe, um die Auseinandersetzung von vorneherein zu belasten, anstatt sich sachlich mit den dahinter stehenden drängenden Fragen und den Ängsten der Menschen auseinander zu setzen. Die einen fordern sofort einen neuen Straftatbestand, um jegliche Form der Sterbehilfe zu pönalisieren und Vereine verbieten zu können, die Menschen in ausweglosen Situationen zur Seite stehen wollen. Andere fordern, aktive Sterbehilfe in weitem Umfang zu legalisieren. Wieder zwei Extrempositionen, die einer ernsthaften und seriösen Lösung der Probleme nicht hilfreich sind und die Menschen mit ihren Ängsten und Sorgen alleine lassen. Ich halte es für unbedingt erforderlich, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu stärken, ihn aber ebenso vor voreiligen Entscheidungen zu schützen. Statt zu tabuisieren muss endlich gehandelt werden. Der Gesetzgeber muss ausdrücklich die Voraussetzungen und Folgen einer Patientenverfügung regeln. Eine Patientenverfügung sollte grundsätzlich formfrei wirksam sein. Um Angehörige, Ärzte und Betreuer zwingend zu binden, sollte sie aber schriftlich verfasst und klar formuliert sein. Dann muss sie aber auch zu jedem Zeitpunkt der Erkrankung gegenüber allen Beteiligten gelten und darf nicht durch gesetzliche Vorgaben ausgehöhlt werden. Das Gericht soll eine solche Verfügung dann nur noch in Grenz- oder Streitfragen über den Willen des Betroffenen oder über die medizinische Indikation überprüfen dürfen. Ich halte es für unzumutbar, dass die Mehrheit der Enquete-Kommission des letzten Bundestages den Anwendungsbereich von Patientenverfügungen radikal einschränken wollte. Danach sollten Patientenverfügungen über lebenserhaltende Maßnahmen nur verbindlich sein, wenn die Krankheit bereits einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat. Das ist genau die Einschränkung, die die Menschen nicht wollen.

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