spanisch
englisch
Veranstaltungen      Stipendien      Virtuelle Akademie      Online-Bibliothek      Publikationen     
Liberalisierung des Arbeitsmarktes vorantreiben

Dirk Niebel

Die hohe Arbeitslosigkeit ist die Folge von Blockadehaltungen auf allen politischen Ebenen, falschen Einschätzungen und einer uneffektiven Arbeitsmarktpolitik. Das Ausmaß der gesamten Unterbeschäftigung wird auf rund 7 Millionen Personen geschätzt. Die Arbeitsmarktentwicklung ist nach wie vor unsicher aufgrund der konjunkturellen Risiken, der Ausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente und der Wirkung der Arbeitsmarktreformen auf die Beschäftigungssituation. Der Wirtschaft fehlt es trotz der Exporterfolge an Dynamik. Die steuerlichen Belastungen, die hohen Lohnnebenkosten und das restriktive Arbeits- und Tarifrecht sind die Gründe, dass Unternehmer nicht mehr Arbeitsplätze schaffen.

Wir brauchen ein Wirtschaftssystem, das flexibel auf neue Konstellationen reagiert. Die Soziale Marktwirtschaft ist der richtige Rahmen für dynamische und verantwortungsbewusste Unternehmer. Wirtschaftliche Dynamik sorgt für neue Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt und unterstützt Menschen, die sich durch eigene Leistung eine würdige Existenz aufbauen und von Transferleistungen unabhängig machen wollen.

Die Unternehmen werden durch Steuern, Sozialversicherungsabgaben und Bürokratie belastet. Das geltende Steuerrecht ist kaum noch verständlich. Wir brauchen ein niedriges, einfaches und gerechtes Steuersystem mit gleichen Steuerstufen 0, 15, 25 und 35% für alle Einkommen. Dazu gehören Freibeträge auch für Kinder in Höhe von 7.700 Euro, eine Zinsabgeltungssteuer sowie eine Unternehmenssteuerreform mit dem Wegfall der Gewerbesteuer und einem Höchstsatz von 25%. Zur Finanzierung benötigen wir nach unserem Konzept keine Anhebung der Mehrwertsteuer oder anderer indirekter Steuern. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Ausgabenkürzungen, Subventionsabbau, Privatisierungserlöse und Mehreinnahmen durch Wirtschaftswachstum.

Die Bürokratiekosten für Unternehmen sind 2004 über 45 Milliarden Euro gestiegen, die letztlich an die Verbraucher weiter gegeben werden. Bei über 90.000 Einzelvorschriften geht oft der Blick für das Wesentliche verloren. Bürokratieabbau kann durch die Befristung von Gesetzen und Verordnungen, ein alljährliches Rechtsbereinigungsgesetz und die Einführung eines Bürokratiekosten-TÜVs erreicht werden.

Zur Senkung der Arbeitslosigkeit sind einschneidende Reformen der Sozialversicherungen notwendig. Die hohen Arbeitskosten werden durch die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung verursacht. Aktuell machen sie 42% des Bruttoeinkommens aus, gezahlt von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zusammen mit den Transferleistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit sorgen sie dafür, dass kaum Beschäftigung im Niedriglohnbereich angeboten wird. Damit haben geringqualifizierte Personen Probleme, einen Arbeitsplatz zu finden.

Problem Schwarzarbeit

Die Hartz-Reformen haben neues Arbeitskräftepotenzial frei gesetzt, weil erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und ein Teil der stillen Reserve offiziell als arbeitslos registriert werden. Durch neue Zumutbarkeitskriterien wurde der Druck zur Arbeitsaufnahme erhöht. Nach dem Leistungsprinzip soll derjenige, der arbeitet, spürbar mehr bekommen, als derjenige, der nicht arbeitet. Wer fördern und fordern ernst meint, muss das Förderelement auch ausreichend betonen. Solange die Schere zwischen Brutto- und Nettoeinkommen immer weiter auseinander geht, bleibt auch der Anreiz für Schwarzarbeit hoch. Zusammen mit höheren Hinzuverdienstgrenzen, der Einführung des Bürgergeldes als Form der negativen Einkommensteuer und einer wirksamen Senkung von Steuern und Abgaben können wir auch das Problem der Schwarzarbeit an ihren Wurzeln packen. Entlastungen für Bürger und Unternehmen schaffen Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze.

Erheblichen Reformbedarf gibt es auch im Arbeits- und Tarifrecht. Wir brauchen einen entrümpelten, flexiblen und wettbewerbsfähigen Arbeitsmarkt. Das Tarifkartell muss aufgebrochen werden. Die rot-grüne Koalition hat den schwindenden Einfluss der Gewerkschaftsfunktionäre gestärkt, obwohl heute weniger Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind als je zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Nur noch jeder fünfte Arbeitnehmer hat einen Mitgliedsausweis, während auch Nichtmitglieder die Verträge mittragen müssen, die von den Tarifpartnern ausgehandelt werden.

Für den Mittelstand bedeutet die Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung zusätzliche Bürokratie, Organisationsaufwand und erhebliche Kosten. Wir wollen die Schwellenwerte für die Einrichtung von Betriebsräten und deren Freistellung ändern. Einen Betriebsrat soll es erst in Betrieben ab 20 Beschäftigten und die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds erst in Betrieben ab 500 Beschäftigten geben.

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sichern durch die Flächentarifverträge ihre Verbandsmacht ab. Mit gesetzlichen Öffnungsklauseln wollen wir den Flächentarifvertrag in den Wettbewerb mit betrieblichen Lösungen stellen. Er nimmt zu wenig Rücksicht auf Betriebsgrößen, regionale Unterschiede oder die Ertragslage einzelner Unternehmen. Wenn 75 % der Belegschaft oder der Betriebsrat abweichenden Regelungen zustimmen, dann soll das ohne Einspruch von Gewerkschaftszentralen und Arbeitgeberverbänden möglich sein.

Die Europäisierung und Globalisierung erfordert auch bei den großen Konzernen Veränderungen. Die Strukturen müssen flexibler und effizienter werden. Sonst machen Investoren einen Bogen um Deutschland, und Entscheidungszentralen der Wirtschaft werden ins Ausland verlagert. Wir wollen die Aufsichtsräte auf maximal 12 Personen verkleinern, die Eigentümer stärken, der Hauptversammlung mehr Rechte geben und die paritätische Mitbestimmung durch Drittelbeteiligung ersetzen. Dabei sollen die Arbeitnehmer selbst entscheiden, wer sie in den Aufsichtsgremien vertritt. Das Gewerkschaftsprivileg aus dem Aktiengesetz, das heute unternehmensfremden Funktionären automatisch mindestens zwei Aufsichtsratsmandate sichert, muss wegfallen.

Der Mittelstand in Deutschland leidet besonders unter dem komplizierten Kündigungsschutzgesetz. Trotz guter Auftragslage ist der Anreiz für Neueinstellungen gering, weil bei einem Umschwung nach Überschreiten der 10-Mitarbeiter-Schwelle Arbeitsgerichtsprozesse befürchtet werden. Das Kündigungsschutzgesetz schützt diejenigen, die Arbeit haben und behindert diejenigen, die Arbeit suchen. Es soll erst nach vier Jahren Betriebszugehörigkeit in Betrieben ab 50 Mitarbeitern gelten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind vor Willkür durch das Bürgerliche Gesetzbuch geschützt.

Deutschland war einmal Motor der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und der Welt, inzwischen sind wir in Europa das Schlusslicht. Eine kluge Wirtschaftspolitik muss wachstums- und vertrauensfördernde Rahmenbedingungen durch Deregulierung und Flexibilisierung schaffen, Leistungshindernisse abbauen und den Wettbewerb der Ideen fördern.

Dirk Niebel, Generalsekretär der FDP.



Druckversion dieses Artikels    diesen Artikel versenden

Rechtliche Hinweise | Impressum