Auf einer Tagung des EU-Ministerrates zur Innen- und Rechtspolitik am 29. - 30. April 2004 brachten Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden einen gemeinsamen Entwurf zur Speicherung von Telekommunikationsdaten ein. Dieser Entwurf sieht vor, dass Telefonnummern, Internetadressen, SMS und Rechnungsadressen von allen Kunden elektronischer Kommunikationsanbieter 12 bis 36 Monate gespeichert werden sollen. Die EU-Mitgliedsländer sollen wechselseitig auf Anfrage Zugang zu den Daten erhalten. Erleichtern diese geplanten Maßnahmen tatsächlich die Prävention und Ermittlungsarbeit bei Straftaten? Ganz besonders im Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus? Rechtfertigt der Nutzen diesen immensen Aufwand? – Oder droht hier das Todesurteil für Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger? Wird der „gläserne Bürger“ bald Wirklichkeit im Namen der inneren Sicherheit? – Diese Fragen diskutierte der liberale Europaabgeordnete Alexander Alvaro mit Dr. Dirk Herkströter, Syndikus bei Vodafone 2, und Johannes Nüsse, vorsitzender Richter am Landgericht und Mitglied der großen Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes, am 23.6.05 in Düsseldorf.
Johannes Nüsse erläuterte aus seiner Praxis als Strafrichter, dass Telekommunikationsdaten nur als Indizien zur Beschaffung von gerichtsverwertbaren Beweisen dienen könnten. Erfahrungsgemäß betreffen Telekommunikationsüberwachungen in der derzeitigen Praxis einen Zeitraum von ca. 3 Monaten. Eine Speicherung von bestimmten Daten bis zu 6 Monaten sei durchaus wünschenswert, längere Speicherzeiträume aber nicht. Nüsse forderte, dass auch bei der Diskussion dieser neuen Initiative aus dem EU-Ministerrat das Prinzip der Verhältnismässigkeit beachten werden müsse. Bisher könnten Telefonüberwachungen nur bei einem begründeten Verdacht durchgeführt werden. Diese neue Initiative zielt nun auf eine verdachtsunabhängige, längerfristige Speicherung von extrem großen Datenmengen aller EU-Bürger ab. Damit, so Nüsse, sei die Verhältnismässigkeit eben nicht mehr gewahrt. – Aus Sicht der Telekommunikationsbranche äusserte Dirk Herkströter ebenfalls grosse Bedenken: Diese Initiative würde Telekommunikationsunternehmen dazu zwingen, zusätzliche Datenkategorien zu speichern und immense Speicherkapazitäten vorzuhalten, die für das Kundengeschäft gar nicht benötigt würden. Herkströter befürchtet einen starken Vertrauensverlust der Kunden in die Telekommunikation und große Zusatzkosten, die dann an die Kunden weitergegeben werden müssten, wenn es keine staatlichen Ausgleichszahlungen für diesen Zusatzaufwand gäbe.
Alexander Alvaro hat sich als Berichterstatter des Ausschusses für bürgerliche Rechte im Europa-Parlament eingehend mit dieser Ministerratsinitiative beschäftigt. Alvaro hob hervor, dass bisher der Nutzen dieser Maßnahme von den Befürwortern nicht überzeugend dargelegt werden konnte. Auch seien die immensen Datenmengen beim derzeitigen Stand der Technik kaum effizient zu selektieren. Die Verhältnismässigkeit sei damit auf keinen Fall gegeben. „Im Moment besteht leider ein Klima“, so Alvaro, „ in dem man sich verteidigen muss, wenn man als Abgeordneter neue Sicherheitsmaßnahmen kritisch sieht und sich für die Bürgerrechte einsetzt. Es sollte umgekehrt sein: Wer Bürgerrechte antasten will, sollte erläutern, warum das notwendig ist!“ Offensichtlich sei das immer noch eine Auswirkung des Schocks vom 11. September. Eingriffe in die Bürgerrechte würden bereitwillig akzeptiert, „weil es notwendig ist“, ohne dass diese Notwendigkeit näher begründet werden muss. Für die Ursachenbekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität wird dagegen viel zu wenig getan – da waren sich die drei Podiumsteilnehmer einig. „Bürgerrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat, die man verteidigen muss, weil sonst eines Tages nicht mehr viel davon bleiben wird“, forderte Alvaro.
Birgit Lamm
Theodor-Heuss-Akademie
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