Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit - 05.07.2005: ‚Constitution Building in Iraq’ [Druckversion]
05.07.2005: ‚Constitution Building in Iraq’
Föderalismus: Strukturen und Prinzipien
Seit April 2005 unterstützt die Friedrich-Naumann-Stiftung im Auftrag und mit Mitteln des Auswärtigen Amtes den Verfassungsgebungsprozess im Irak. Ihre Aufgabe ist es, Mitglieder der irakischen Verfassungskommission, der Nationalversammlung, Stammes- und religiöse Führer
sowie deren politischen Berater bei der Ausarbeitung der neuen Verfassung zu beraten. Sie konzentriert sich dabei auf zentrale Aspekte der neuen Verfassung: Staatsform, Ausgestaltung des föderalen Systems, Autonomieregelung für die irakischen Kurdengebiete, Verhältnis von Religion und Staat, Frauenrechte, marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen. Neben Maßnahmen in Amman und Deutschland werden auch in diversen Städten des Irak Veranstaltungen durchgeführt.
Auf Einladung der Friedrich-Naumann-Stiftung hat die Venedig-Kommission „Demokratie durch Recht“ des Europarates, die sich durch zahlreiche Verfassungsberatungen in den Transformationsländern Osteuropas eine besondere Expertise und Reputation in diesem Feld erarbeitet hat, die inhaltliche Begleitung dieses Projektes übernommen.
Eine einwöchige Veranstaltung in der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach dient ausschließlich der Beratung zum Thema ‚Föderalismus’. Auf die Inputs international renommierter Verfassungsexperten über die Föderalismus-Modelle in Spanien, der Schweiz und Deutschland folgen u. a. Erfahrungsberichte aus der Praxis in Deutschland durch einen Bundesverfassungsrichter, den Justizminister von Rheinland-Pfalz und einen Bürgermeister. Am letzten Tag wird die irakische Delegation Parameter einer möglichen föderalen Struktur im Irak ausarbeiten und vorstellen.
Timetable Irak:
Laut irakischer Übergangsverfassung soll die Verfassungskommission bis zum 15. August den Entwurf einer neuen Verfassung ausarbeiten, über den dann am 15. Oktober per Referendum abgestimmt wird. Bis spätestens 15. Dezember erfolgt die Wahl eines Parlaments auf Grundlage der neuen Verfassung, spätestens zum 31. Dezember 2005 der Amtsantritt der neuen Regierung. Ab dann kann der Abzug der alliierten Streitkräfte erfolgen.
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