Der Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung hat auf seiner Sitzung vom
8. März 2005 zwölf Thesen zur föderalen Ordnung für Bildung und Forschung beschlossen. „Die Schulen und Hochschulen unseres Landes brauchen weitestgehende finanzielle, personelle und inhaltliche Entscheidungskompetenzen“, betonte der Vorstandsvorsitzende Dr. Otto Graf Lambsorff. „Sie brauchen einfach mehr Gestaltungsfreiräume und Eigenverantwortung.“ Die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die für Bildung die größte Gruppe der Landesbeschäftigten und den größten Teil ihrer Haushalte einsetzen, müsse, so betonte er, wieder gestärkt werden.
Die vorgestellten Thesen folgten den bildungspolitischen Grundsätzen der liberalen Stiftung, dem Subsidiaritätsprinzip und der verfassungsrechtlich verankerten Kulturhoheit der Länder als Kernstück des deutschen Föderalismus: für Wettbewerb und Vielfalt der Angebote vorschulischer, schulischer, ausbildender und akademischer Bildungsstätten.
Dies sei schließlich auch rechtlich notwendig. In seiner Entscheidung vom 26. Januar 2005 gegen das bundesgesetzliche Verbot von Studiengebühren habe das Bundesverfassungsgericht klar festgelegt: „Dem Bund ist es … gegenwärtig verwehrt, die Gesetzgebung der Länder durch Rahmenvorschriften auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums … zu verpflichten.“
Für die Stiftung sei Vielfalt und föderaler Wettbewerb der beste Weg zu Exzellenz in Bildung und Forschung. Eine solche Vielfalt bei der Erhebung von Studiengebühren in den Ländern verletze, so Lambsdorff, weder das „Rechtsgut Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ noch die im gesamtstaatlichen Interesse gebotene Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit. Eine Selbstverständlichkeit sei es, dass die Gesetzgebung der Länder die Konsequenzen des Wortes „gegenwärtig“ im Leitsatz des Urteils beachten müsse: Die Länder müssten in eigenverantwortlicher Wahrnehmung ihrer Bildungsverantwortung bei einer Einführung von Studiengebühren „den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung tragen.“.
Der Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung sieht in einer föderalen Ordnung für Vielfalt und Wettbewerb der Bildungssysteme auch die bessere Grundlage für Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem, die in Deutschland heute nur mangelhaft verwirklicht sei: Mit verbesserter Ausstattung der Bildungseinrichtungen über die öffentlichen Haushalte, mit kreditfinanzierten „nachlaufenden Studiengebühren“, mit mehr Engagement ehemaliger, inzwischen erfolgreicher Studenten (Alumni-Ansätze) und einem verbesserten Stiftungsrecht würden weitaus zielgenauere Hilfe und kürzere Studienzeiten für Studenten möglich, deren Eltern ihnen aus Einkommen und Vermögen gleiche Bildungschancen nicht geben könnten.
Der zunehmenden Tendenz, Forschung und Lehre zu trennen, werde widersprochen. Sie verbaue den Weg zu Exzellenz in Bildung und Forschung durch Verschulung und Veraltern der Universitätsausbildung. Voraussetzung für Elite-Fakultäten und Elite-Universitäten sei außerdem ein durch Stipendien und Kredite abgefedertes System von Studiengebühren: Haltung und Sicht der Studenten würden so verändert „Studenten leisten dann mehr und fordern auch mehr für ihr Geld“, so Lambsdorff
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