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Gaststätten und Nichtraucherschutz am 09.09.2008 |
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Seit dem 1. August 2007 gilt in Niedersachsen ein umfassendes Rauchverbot. Eine auf Bundesebene geplante Gesetzgebungsinitiative scheiterte zuvor an der fehlenden Gesetzgebungskompetenz. Vom Niedersächsischen „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ sind alle öffentlichen Gebäude, Behörden, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Verkehrsflughäfen betroffen. Zu kontroversen Diskussionen hat das Gesetz jedoch vor allem durch seine Ausweitung auf die Gastronomie geführt. In Niedersachsen besteht in Kneipen und Restaurants die Möglichkeit, vollständig abgeschlossene Nebenräume als Raucherzonen auszuweisen. Das Rauchverbot gilt ebenfalls nicht, wenn im Gaststättenbetrieb Getränke und zubereitete Speisen ausschließlich an Hausgäste von Beherbergungsbetrieben (z. B. in der Hotelbar) angeboten werden. Vor allem eine weitere Lockerung des Rauchverbots für Ein-Raum-Gaststätten, bei denen die Möglichkeit zur Einrichtung eines Raucherraums schon baulich nicht möglich ist sowie eine Aufhebung des Verbots für geschlossene Gesellschaften werden aber vom Deutschen Ho-tel- und Gaststättenverband Niedersachsen gefordert. Deren Präsident Hermann Kröger diskutiert deshalb über das Für- und Wider eines Rauchverbots in Gaststätten mit dem für das Gast-stättengewerbe in Niedersachsen zuständigen Wirtschaftsminister Walter Hirche. |
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Download: Einladung "Gaststätten und Nichtraucherschutz"
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Online-Anmeldung
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Veranstaltungsort: Wirtshaus „Oberbayern“, Aegidienstraße 30, Osterode |
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E-Mail Kontakt: hannover@freiheit.org |
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Veranstalter:
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